Wie lange bleiben Schulden bestehen?
Falls der Gläubiger einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirkt, setzt bei den betreffenden Schulden die Verjährung erst sechs Monate später ein. Sollte es bereits ein Schuldtitel vorliegen, verlängert sich die Verjährung laut § 197 BGB auf 30 Jahre. Gläubiger können dann also noch viel länger ihre Forderungen geltend machen.
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SCHUFA – Das Bonitätsauskunft
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