Kontopfändung ist im deutschen Recht die Beschlagnahme eines Bankkontos des Schuldners (Kontoinhabers) im Rahmen der Zwangsvollstreckung durch einen gerichtlich erwirkten Pfändungsbeschluss nach § 829 ZPO (meistens in Verbindung mit einem Überweisungsbeschluss nach § 829 ZPO, der einem Kreditinstitut (Bank oder Sparkasse) als Drittschuldnerin und dem Schuldner zugestellt werden muss. Insbesondere können Girokonten, aber auch Bankguthaben in Form von Spar- und Termineinlagen Gegenstand einer Kontopfändung sein.
Auskunftspflicht der KreditinstituteNach § 840 Abs. 1 ZPO sind Drittschuldner – bei Kontopfändungen also die kontoführende Bank oder Sparkasse – innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Kontopfändung verpflichtet, dem Gläubiger folgende Auskünfte zu erteilen:
- ob und inwieweit sie die Forderung als begründet anerkennen und Zahlung zu leisten bereit sind,
- ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen,
- ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger gepfändet ist,
- ob innerhalb der letzten zwölf Monate im Hinblick auf das Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, eine Pfändung nach § 833a Abs. 2 aufgehoben oder die Unpfändbarkeit des Guthabens angeordnet worden ist (Fassung bis 31. Dezember 2011), und
- ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto im Sinne von § 850k Abs. 7 handelt.
Weitergehende Informationen wären zwar für den pfändenden Gläubiger wünschenswert, jedoch werden solche Wünsche vom Zwangsvollstreckungsrecht und dem Vollstreckungstitel nicht gedeckt (§ 851 Abs. 1 ZPO i.V.m. § 613 Satz 2 BGB). Insbesondere sind Angaben zur Höhe des aktuellen Kontostands im Hinblick auf das auch bei Kontopfändungen weiterhin zu beachtende Bankgeheimnis unzulässig.
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Ich bin Nikita Bobrov und leite diesen Blog über Schufa und Finanzen seit 2009.
Nachdem ich mein Master in Business Administration und zusätzlich B.Sc. in Informatik abgeschlossen hatte, machte ich mehrere Auswanderungen zwischen völlig verschiedenen Ländern und blieb in Deutschland.
Deutschland ist ein Land mit komplexer Gesetzgebung und einer besonderen Liebe zum Papierkram und Bürokratie.
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