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Versicherte sollen auf Widerspruch verzichten – Krankenkassen bedrängen wohl massenhaft die Kunden
Wird die Erstattung von Leistungen verweigert, hat jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse das Recht, Widerspruch einzulegen. Einige Krankenkassen versuchen jedoch mit aggressiven Methoden, ihre Kunden davon abzuhalten, dies zu tun.