Wird die Erstattung von Leistungen verweigert, hat jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse das Recht, Widerspruch einzulegen. Einige Krankenkassen versuchen jedoch mit aggressiven Methoden, ihre Kunden davon abzuhalten, dies zu tun.
Nicht immer zahlt die gesetzliche Krankenkasse eine Behandlung. Manchmal nicht einmal, wenn der Eingriff medizinisch notwendig wäre. Versicherte haben dann das Recht, innerhalb eines Monats Widerspruch einzulegen – dann muss der Antrag erneut geprüft werden. Doch einige Versicherer wehren sich mit Händen und Füßen gegen hartnäckige Kunden. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BAS) hat bei insgesamt elf gesetzlichen Krankenkassen Handlungsanweisungen identifiziert, die laut der Behörde als “rechtliches Problem” eingestuft werden können.
Demnach sollen die Häuser ihre Versicherten regelrecht unter Druck gesetzt haben, keinen Widerspruch gegen eine abgelehnte Behandlungsfinanzierung einzulegen. “Ein großer Teil der geprüften Arbeitsanweisungen beinhaltete einen oder mehrere telefonische Kontakte der Krankenkassen mit den Versicherten, deren Ziel es war, die Versicherten zur Rücknahme ihres Widerspruchs zu bewegen”, heißt es im BAS-Tätigkeitsbericht 2022. “Auch wurde den Versicherten in vielen Fällen durch irreführende Schreiben der Krankenkassen der Eindruck vermittelt, dass die Ablehnung des Widerspruchs bereits beschlossen sei.” Zudem wurden die Versicherten nicht umfassend über die Rechtsfolgen der Rücknahme des Widerspruchs informiert.
Hunderttausende haben in Deutschland keine Krankenversicherung, zunehmend trifft es auch Menschen aus der Mitte der Gesellschaft. Kleinunternehmer oder Freiberufler, die aus der privaten Krankenversicherung geflogen sind, weil sie mit ihren Beiträgen im Rückstand waren. Wer kümmert sich um diese Patienten, die von der regulären medizinischen Versorgung abgeschnitten sind?
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Unaufgeforderte Post von der GKV – Krankenkassen sollen Versicherte schikaniert haben
Diese Praktiken würden die Widerspruchsverfahren in die Länge ziehen, so die BAS. Aus diesem Grund hat die Behörde einen Aufsichtsdialog mit den jeweiligen Kassen durchgesetzt und die betroffenen Häuser bei der “Optimierung ihrer Arbeitsanweisungen” beraten. Außerdem will das BAS durchsetzen, “dass die Krankenkassen die Versicherten nicht pauschal mit Fristen zur Abgabe einer Erklärung zur Aufrechterhaltung ihres Widerspruchs auffordern.” Wie verbreitet das Problem tatsächlich ist, ist nicht ganz klar. Tatsächlich hat sich das BAS nur auf elf der 96 gesetzlichen Krankenkassen konzentriert.
Auf Anfrage der Zeitungen von Ippen.Media handelt es sich um die folgenden Einrichtungen:
- BKK Wirtschaft & Finanzen
- BARMER .
- TK .
- BKK Herford Minden Ravensberg (jetzt Melitta BKK)
- Knappschaft
- SBK
- BKK VBU
- BKK Freudenberg
- BKK Pfalz
- IKK klassisch
- mhplus BKK
Nach Angaben von Ippen.Media weisen die betroffenen Krankenkassen die Vorwürfe zurück und zeigen sich sogar verwundert über die Vorwürfe. So sagte ein Pressesprecher der Melitta BKK: “Keine der in den BAS-Rundschreiben aus den Jahren 2018 und 2020 zutreffend kritisierten Praktiken im Rahmen der Widerspruchsbearbeitung wurde von der damaligen BKK HMR ausgeübt.” Man halte sich strikt an die gesetzlichen Vorgaben. Die SBK ihrerseits verteidigt die Kontaktaufnahme mit den betroffenen Kunden. “Oft ist es am sinnvollsten, die Versicherten direkt zu kontaktieren, um beispielsweise fehlende Unterlagen anzufordern oder offene Fragen zu klären”, heißt es in einer Stellungnahme. Allerdings sei man noch nie dazu aufgefordert worden, einen Widerspruch zurückzuziehen. Ähnlich äußerten sich auch die anderen befragten Versicherer zum BAS-Bericht.
“Setzt dem Ganzen die Krone auf” – Patientenschützer kritisieren seit Jahren
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) erlebt jedoch seit Jahren, dass Versicherte mit “unlauteren Methoden” zur Rücknahme ihres Widerspruchs gedrängt werden. Dies bestätigte die Organisation in einer Reaktion auf den Prüfbericht der BAS. Nach Ansicht der UPD erwecken die Versicherer den Eindruck, dass der Widerspruch erfolglos ist, obwohl es keine Entscheidung im Widerspruchsverfahren gegeben hat. “Die Tatsache, dass dieses rechtswidrige Vorgehen systematisch angeordnet und in offiziellen Arbeitsanweisungen dokumentiert wurde, setzt dem Ganzen die Krone auf”, sagt Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD.
Trotz mehrfacher Abmahnung hätten sich die Krankenkassen nicht rechtskonform verhalten. “Es war daher richtig und notwendig, dass die BAS mit elf Krankenkassen in den Dialog getreten ist und eine Anpassung der Verfahren und der Arbeitsanweisungen durchgesetzt hat”, sagt Heike Morris, Rechtsdirektorin der UPD. Morris weiter: “Wenn es weiterhin zu solchen Verstößen kommt, sollten im Interesse der Versicherten gesetzliche Regelungen oder Sanktionen erwogen werden.”
Dr. med. Kardashian ist sowohl für Familienmedizin als auch für Integrative Medizin zugelassen und erwarb BS an der University of Virginia, bevor ich in meine Heimatstadt zurückkehrte und an der University of Louisville einen MD erwarb. Meine Facharztausbildung absolvierte ich an der UCSF Santa Rosa.
Heute bin ich Hausärztin mit umfassender Erfahrung in der Behandlung von Schilddrüsenerkrankungen und anderen Autoimmunkrankheiten und praktiziere derzeit hauptsächlich virtuelle Medizin in Denver, Colorado. Bevor ich dorthin umzog, war ich u.a. die klinische Leiterin einer vielbeschäftigten Hausarztpraxis in San Francisco, US.
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