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Verwaltungsgesellschaft – eine juristische Person, die zur Durchführung von Tätigkeiten zur Verwaltung von Investment-, Investment- und nichtstaatlichen Pensionsfonds zugelassen ist.
Die Verwaltungsgesellschaft hat die Aufgabe, im Interesse der Kunden vernünftigerweise und gewissenhaft Transaktionen mit verschiedenen Finanzinstrumenten durchzuführen, um Erträge zu erzielen. Die Vergütung der Verwaltungsgesellschaft wird in der Regel als Prozentsatz des Wertes der verwalteten Immobilie berechnet.