Fachbegriff:Pfandgut

Verpfändung ist ein Mechanismus zur Gewährleistung der Rückgabe eines Kredits durch Übertragung von Eigentumsrechten, der als Sicherheit für einen Kredit oder Kredit dient. Außerdem werden die Sicherheiten häufig als Gegenstand der Sicherheiten selbst bezeichnet, d.h. als Eigentum einer Person, das die Bank annehmen und verkaufen kann, wenn sie das von ihr geliehene Geld nicht rechtzeitig zurückgeben kann. Der Wert des verpfändeten Gegenstands wird in der Regel von den Parteien vereinbart. Es muss die Höhe des Darlehens und die darauf aufgelaufenen Zinsen abdecken. Bei Nichterfüllung oder unzulässiger Erfüllung von Verpflichtungen aus dem Darlehen durch den Schuldner hat der Gläubiger (in diesem Fall der Hypothekarkreditnehmer) das Recht, eine Entschädigung aus dem verpfändeten Vermögen zu erhalten, beispielsweise durch Verkauf. Gleichzeitig sieht das Gesetz vor, dass die Differenz an den Pfandgläubiger zurückerstattet wird, wenn der durch den Verkauf des verpfändeten Eigentums erhaltene Betrag den Betrag der Schuld übersteigt. Jedes Eigentum, einschließlich Immobilien, Sachen und Eigentumsrechte, kann Gegenstand einer Verpfändung sein. Die Verpfändungsvereinbarung kann eine Verpfändung von Eigentum vorsehen, das der Pfandgeber in Zukunft erwerben wird, beispielsweise eine Wohnung oder ein Auto, das er mit einem von einer Bank erhaltenen Darlehen kaufen wird. Das verpfändete Eigentum bleibt Eigentum des Hypothekengebers, er kann es nutzen, wie im Fall eines Autokredits oder Hypothekendarlehens.

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  • Fachbegriff:Pfandgut

    Verpfändung ist ein Mechanismus zur Gewährleistung der Rückgabe eines Kredits durch Übertragung von Eigentumsrechten, der als Sicherheit für einen Kredit oder Kredit dient. Außerdem werden die Sicherheiten häufig als Gegenstand der Sicherheiten selbst bezeichnet, d.h. als Eigentum einer Person, das die Bank annehmen und verkaufen kann, wenn sie das von ihr geliehene Geld nicht rechtzeitig…