Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das entsprechend dem Tarif notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht ist.
Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das entsprechend dem Tarif notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht ist.