Wird die Erstattung von Leistungen verweigert, hat jeder Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse das Recht, Widerspruch einzulegen. Einige Krankenkassen versuchen jedoch mit aggressiven Methoden, ihre Kunden davon abzuhalten, dies zu tun.
Ein Termin bei der Einwanderungsbehörde als Nicht-EU-Bürger:in kann zunächst überwältigend erscheinen, da es eine Vielzahl von Informationen, Anforderungen und Dokumenten zu beachten gibt.
Es handelt sich nicht nur um Schreie oder Fantasien. Das sind echte Wutanfälle: Das Kind keucht, wirft sich auf den Boden, schlägt mit dem Kopf und mit den Beinen.