Menschen, die über Insolvenz nachdenken, suchen meist nach Informationen über die Voraussetzungen, den Ablauf und die Folgen eines Insolvenzverfahrens. Sie wollen wissen, wie sie ihre Schulden loswerden können und welche Rechte und Pflichten sie haben. Außerdem suchen sie nach Möglichkeiten, mit dem psychischen Druck umzugehen, der oft mit einer Schuldenproblematik einhergeht. Sie suchen nach Unterstützung von Fachleuten, wie Anwälten oder Schuldnerberatern, oder von sozialen Netzwerken wie Familie oder Freunden.
Einkünfte und Vermögen vor Insolvenz schützen
Um Ihre Einkünfte und Ihr Vermögen vor einer Pfändung zu schützen, müssen Sie einige Dinge beachten. Grundsätzlich gilt, dass Sie während der Privatinsolvenz einen Teil Ihres Einkommens an einen Treuhänder abführen müssen, der damit Ihre Gläubiger bedient. Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich nach der Pfändungstabelle, die je nach Ihrem Nettoeinkommen und Ihren Unterhaltspflichten unterschiedliche Freibeträge vorsieht. Diese Freibeträge sollen Ihnen das Existenzminimum sichern und dürfen nicht gepfändet werden.
Ihr Vermögen hingegen wird in der Regel im Insolvenzverfahren verwertet, um Ihre Schulden zu tilgen. Dabei gibt es aber einige Ausnahmen für unpfändbare Vermögensgegenstände, wie z.B.:
- Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (Kleidung, Möbel etc.)
- Hausrat (Geschirr, Besteck etc.)
- Arbeitsmittel (Werkzeug, Computer etc.)
- Familien- und Erbstücke
- Geringwertige Schmuckstücke
- Ein angemessenes Kraftfahrzeug
- Altersvorsorgevermögen (Riester-Rente etc.)
Sie können Ihr Vermögen auch vor der Insolvenz retten, indem Sie es für Ihren Lebensunterhalt aufwenden. Das bedeutet, dass Sie z.B. Ihre Miete oder Stromrechnung aus Ihrem Vermögen bezahlen können oder die Differenz zur Pfändungsgrenze ausgleichen können, wenn Ihr Einkommen darunter liegt. Allerdings dürfen Sie dabei nicht übertreiben oder Ihre Gläubiger benachteiligen. Wenn Sie z.B. kurz vor der Insolvenz teure Geschenke machen oder Ihr Vermögen verschleudern oder verstecken, kann das als Gläubigerbetrug gewertet werden und Ihre Restschuldbefreiung gefährden.
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag ab 2023?
Die aktuelle Pfändungsfreigrenze beträgt für Alleinstehende ohne Unterhaltspflichten 1.339,99 €.
Für Schuldner, die Unterhalt zahlen müssen, steigt diese Grenze wie folgt:
Ein Unterhaltsberechtigter: 1.839,99 € Zwei Unterhaltsberechtigte: 2.109,99 €
Wie beantrage ich eine Privatinsolvenz?
Um eine Privatinsolvenz zu beantragen, müssen Sie einige Schritte durchführen:
Zunächst müssen Sie einen außergerichtlichen Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern durchführen. Dabei versuchen Sie, einen Schuldenbereinigungsplan zu erstellen, der eine Ratenzahlung oder einen Teilerlass Ihrer Schulden vorsieht. Diesen Plan müssen Sie allen Gläubigern zur Zustimmung vorlegen. Dabei sollten Sie sich von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle oder einem Rechtsanwalt helfen lassen.
Wenn der außergerichtliche Einigungsversuch scheitert, weil mindestens ein Gläubiger nicht zustimmt, können Sie einen Antrag auf Eröffnung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens stellen. Dazu müssen Sie eine Bescheinigung über den gescheiterten Einigungsversuch von der Schuldnerberatung oder dem Rechtsanwalt vorlegen. Außerdem müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen beifügen, wie z.B. eine Liste Ihrer Gläubiger und Forderungen, eine Vermögensübersicht und eine Einkommensbescheinigung.
Das zuständige Amtsgericht prüft dann Ihren Antrag und eröffnet das Insolvenzverfahren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das Gericht bestellt einen Insolvenzverwalter (oder Treuhänder), der Ihr Vermögen verwertet und Ihre Gläubiger befriedigt. Das Gericht entscheidet auch über Ihren Antrag auf Restschuldbefreiung, der Ihnen nach drei Jahren die Schuldenfreiheit ermöglicht.
Wie hoch sind die Kosten für das Insolvenzverfahren?
Die Kosten für das Insolvenzverfahren setzen sich aus den Gerichtskosten und den Kosten für den Insolvenzverwalter (oder Treuhänder) zusammen. Die Gerichtskosten bestehen aus Gebühren für den Antrag auf Eröffnung des Verfahrens, für die Durchführung des Verfahrens und für die Veröffentlichung und Zustellung von Beschlüssen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und dem Kostenverzeichnis. Die Kosten für den Insolvenzverwalter bestehen aus einer Vergütung und Auslagen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) und hängt von der Höhe der Insolvenzmasse und der Anzahl der Gläubiger ab. Die Auslagen umfassen z.B. Reisekosten oder Portokosten.
Die genauen Kosten sind von Fall zu Fall unterschiedlich, aber Sie können mit folgenden Richtwerten rechnen:
- Für das Eröffnungsverfahren fallen eine 0,5-Gebühr (mindestens 30 €, höchstens 1.500 €) und Auslagen von ca. 20 € an.
- Für das eigentliche Insolvenzverfahren fallen eine 2,5-Gebühr (mindestens 150 €, höchstens 7.500 €) und Auslagen von ca. 50 € an.
- Für die Restschuldbefreiung fallen eine 0,5-Gebühr (mindestens 30 €, höchstens 1.500 €) und Auslagen von ca. 20 € an.
- Für den Insolvenzverwalter fallen mindestens 1.000 € Vergütung an, die je nach Massewert und Gläubigerzahl gestaffelt erhöht werden kann. Außerdem fallen noch Auslagen an.
Wenn Sie mittellos sind oder nur ein geringes Einkommen haben, können Sie einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten stellen. Das bedeutet, dass Sie die Kosten nicht sofort bezahlen müssen, sondern erst nach Ablauf des Verfahrens oder sogar gar nicht mehr.
Wie stelle ich einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten?
Um einen Antrag auf Stundung der Verfahrenskosten zu stellen, müssen Sie folgendes tun:
- Sie müssen den Antrag zusammen mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dem Antrag auf Restschuldbefreiung beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Sie können dafür ein Formular verwenden, das Sie bei der Schuldnerberatung oder im Internet finden können.
- Sie müssen eine Erklärung über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgeben und alle notwendigen Belege beifügen. Dazu gehören z.B. eine Liste Ihrer Gläubiger und Forderungen, eine Vermögensübersicht, eine Einkommensbescheinigung und Nachweise über Ihre Ausgaben.
- Sie müssen glaubhaft machen, dass Sie die Verfahrenskosten weder aus Ihrem Vermögen noch aus Ihrem Einkommen bezahlen können und dass kein Dritter bereit oder in der Lage ist, die Kosten zu übernehmen.
Das Gericht prüft dann Ihren Antrag und entscheidet über die Bewilligung der Stundung. Wenn die Stundung bewilligt wird, müssen Sie die Kosten erst nach Ablauf des Verfahrens oder gar nicht mehr bezahlen. Wenn die Stundung abgelehnt oder aufgehoben wird, müssen Sie die Kosten sofort bezahlen.
Wie erkennt man, dass jemand eine Insolvenz braucht?
Das ist eine interessante Frage. Es gibt keine eindeutigen Anzeichen dafür, dass jemand nach Insolvenz sucht oder eine Privatinsolvenz braucht, aber es gibt einige mögliche Hinweise, wie z.B.:
- Derjenige hat hohe Schulden bei verschiedenen Gläubigern und kann diese nicht mehr bezahlen.
- Derjenige erhält regelmäßig Mahnungen, Inkassoschreiben oder Pfändungsbescheide von seinen Gläubigern.
- Derjenige hat Schwierigkeiten, seine laufenden Kosten wie Miete, Strom oder Lebensmittel zu decken.
- Derjenige zieht sich sozial zurück und vermeidet den Kontakt mit Familie oder Freunden aus Scham oder Angst vor Vorwürfen.
- Derjenige leidet unter psychischen Problemen wie Depressionen, Angstzuständen oder Schlafstörungen aufgrund seiner finanziellen Situation.
Wenn Sie jemanden kennen, der nach Insolvenz sucht oder sich in einer solchen Lage befindet, können Sie ihm helfen, indem Sie ihm zuhören, Verständnis zeigen und ihn ermutigen, professionelle Hilfe zu suchen. Eine Schuldnerberatung kann ihm dabei helfen, einen Überblick über seine Schulden zu bekommen und einen Weg aus der Überschuldung zu finden. Eine Privatinsolvenz kann eine Möglichkeit sein, sich von seinen Schulden zu befreien und einen Neuanfang zu machen.
Hallo, liebe Leserinnen und Leser,
Mein Name ist Dr. Elena Herbst und bin seit 12 Jahren eine leidenschaftliche Ornithologin.
Meine Sammlung von Vogelstimmen besteht bereits über 17000 verschiedene Aufnahmen.
Das Zwitschern und Singen von Vögeln ist für das menschliche Ohr immer angenehm: Es kann den psychischen Zustand beruhigen, erheben und positiv beeinflussen.
Vogelstimme – Eine Reihe von Stimmgeräuschen, die von Vögeln erzeugt werden. In der Ornithologie wird es in lange und kurze Sprachsignale unterteilt, die sich in ihrer Funktion unterscheiden. Das Singen wird hauptsächlich für sexuelles Verhalten verwendet. Zum Schutz des Territoriums dienen Sprachsignale hauptsächlich der Kommunikation, z. B. zum Melden einer Gefahr. ავეჯის ტრანსპორტირება 👍 მალხაზი ☎ 574-02-11-88