Wann beginnt die Rente? Aktuelle Informationen nach Jahrgang!

Wann beginnt die Rente? Aktuelle Informationen nach Jahrgang!

Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland stellt das Rentensystem vor eine große Herausforderung. Ein wesentlicher Baustein der Alterssicherung ist und bleibt die gesetzliche Rentenversicherung. Sie sorgt dafür, dass die Versicherten auch im Alter finanziell abgesichert sind.


Durch das Rentenversicherungs-Anpassungsgesetz vom 01.01.12 wurde die Berechnung des Renteneintrittsalters modifiziert. Das Renteneintrittsalter erhöht sich somit schrittweise ab dem jeweiligen Geburtsjahr von 65 auf 67 Jahre ab dem Jahr 2029.

Was ist das Rentenantrittsalter?

Das Rentenantrittsalter beschreibt jenes Alter, indem man das erste Mal eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Anspruch nehmen kann. Dies kann, muss aber nicht zwangsweise der Regelaltersgrenze entsprechen. Grundsätzlich ist auch ein früherer Rentenantritt möglich, allerdings muss der Versicherte hier mit Abschlägen rechnen.

Was ist Rentenauskunft?

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Versicherte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, erhalten automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Besteht ein berechtigtes Interesse des Versicherten, kann die Rentenauskunft auch jüngeren Versicherten erteilt werden oder in kürzeren Abständen erfolgen.

Eine Rentenauskunft gibt Aufschluss über die Höhe einer Regelaltersrente aus den bereits zurückgelegten und im Versicherungskonto gespeicherten rentenrechtlichen Zeiten und einen Versicherungsverlauf. Außerdem erhält sie auf Antrag auch die Höhe der Beitragszahlung, die zum Ausgleich eines Rentenabschlags zu zahlen wäre.

Sie enthält auch Angaben über die Höhe der Anwartschaft auf eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder die Höhe einer Hinterbliebenenrente. Sie ist nicht zu verwechseln mit der jährlichen Renteninformation, die die Rentenversicherung an Versicherte ab dem vollendeten 27. Lebensjahr verschickt.

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Was ist die Regelaltersgrenze?

Was ist die Regelaltersgrenze?

Die Regelaltersgrenze ist die gesetzlich vorgeschriebene Altersgrenze, zu welcher die versicherte Person ohne Abschläge der Rentenhöhe eine Altersrente beziehen kann.

Kann man auch später in Rente gehen?

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Grundsätzlich gilt, dass die Altersrente nur auf Antrag ausgezahlt wird. Es besteht keine Verpflichtung, die Rentenleistung zu beantragen. So ist in der gesetzlichen Rentenversicherung sogar vorgesehen, dass Personen, welche über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, zusätzlich belohnt werden.
Personen, die über das Erreichen der Regelaltersgrenze arbeiten, dürfen mit einem Zuschlag von 0,5% pro Monat rechnen. Wird sogar ein ganzes Jahr über die gesetzlich festgelegte Altersgrenze gearbeitet, ergibt sich für den Versicherten ein Zuschlag von 6% auf die folgende Rentenzahlung.
Der Verzicht auf die Rente zur Regelaltersgrenze geht meist mit der Entscheidung länger zu arbeiten einher. Dies sorgt dafür, dass die versicherungspflichtige Arbeit weiteres Einkommen bringt und somit den Rentenanspruch erhöht.

GeburtsjahrAnhebung um Monateauf AlterRenteneintritt ab
1949
Januar1 Monate65 Jahre + 1 Monat2014
Februar2 Monate65 Jahre + 2 Monate2014
März – Dezember3 Monate65 Jahre + 3 Monate2014
19504 Monate65 Jahre + 4 Monate2015
19515 Monate65 Jahre + 5 Monate2016
19526 Monate65 Jahre + 6 Monate2017
19537 Monate65 Jahre + 7 Monate2018
19548 Monate65 Jahre + 8 Monate2019
19559 Monate65 Jahre + 9 Monate2020
195610 Monate65 Jahre + 10 Monate2021
195711 Monate65 Jahre + 11 Monate2022
195812 Monate66 Jahre2024
195914 Monate66 Jahre + 2 Monate2025
196016 Monate66 Jahre + 4 Monate2026
196118 Monate66 Jahre + 6 Monate2027
196220 Monate66 Jahre + 8 Monate2028
196322 Monate66 Jahre + 10 Monate2029
ab 196424 Monate67 Jahre2031
Tabelle: Das Renteneintrittsalter nach Geburtsjahrgang

Was ändert sich 2020 für Rentner?

  • Beitragsbemessungsgrenze: Die Einkommensgrenze, bis zu der man Beiträge zur Rentenversicherung zahlen muss, steigt im Westen von 6700 auf 6900 Euro im Monat, im Osten von 6150 Euro auf 6450 Euro. Für Einkommen oberhalb dieser Grenze werden keine Rentenbeiträge fällig.
  • Rentenbeitrag: Der Beitrag, den Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen, bleibt 2020 stabil bei 18,6 Prozent des Bruttoeinkommens.
  • Rentenerhöhung. Zum 1. Juli steigen die Renten für die rund 21 Millionen Rentner spürbar – nach jetzigen Prognosen um 3,15 Prozent im Westen und um 3,92 Prozent in Ostdeutschland. Bei einer monatlichen Rente von 1400 Euro bedeutet das einen Anstieg um 44 Euro im Westen beziehungsweise fast 55 Euro im Osten. Damit bewegt sich das Rentenplus auf dem Niveau der letzten beiden Jahre. Der genaue Prozentsatz steht aber erst im Frühjahr fest, er richtet sich vor allem nach der Entwicklung der Löhne.
  • Rentenalter: Die Altersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung steigt um einen weiteren Monat. Versicherte, die 1955 geboren sind, können mit 65 Jahren und neun Monaten regulär ohne Abschläge in Rente gehen. Für die Jahrgänge 1964 und jünger wird die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegen.
  • Betriebsrente: Rund vier Millionen Betriebsrentner werden ab Januar 2020 finanziell entlastet. Bis zu einem monatlichen Freibetrag von 159,25 Euro werden keine Krankenkassenbeiträge mehr auf die Betriebsrente fällig. Oberhalb des Freibetrags muss aber der volle Satz gezahlt werden, der im Moment im Bundesdurchschnitt bei 15,5 Prozent liegt. Am stärksten profitieren Senioren, die eine Betriebsrente zwischen rund 155 und 320 Euro im Monat beziehen, für sie halbiert sich der Krankenkassenbeitrag. Für niedrigere Betriebsrenten wird schon heute kein Beitrag fällig. Da das Gesetz erst im Dezember verabschiedet wurde, werden die Abzüge im Januar noch so hoch sein wie im Dezember 2019. Die zu viel gezahlten Beträge werden aber rückwirkend von den Kassen erstattet.

Tabelle zur Rentenerhöhung seit 2008 (Rentenanpassung)

Hier sehen Sie die Rentenerhöhungen der vergangenen Jahre in der Übersicht:

JahrErhöhung in OstdeutschlandErhöhung in Westdeutschland
200823,34 € (1,08 %)26,56 € (1,10 %)
200924,13 € (3,38 %)27,20 € (2,41 %)
201024,13 € (0,00 %)27,20 € (0,00 %)
201124,37 € (0,99 %)27,47 € (0,99 %)
201224,92 € (2,26 %)28,07 € (2,18 %)
201325,74 € (3,29 %)28,14 € (0,25 %)
201426,39 € (2,53 %)28,61 € (1,67 %)
201527,05 € (2,50 %)29,21 € (2,10 %)
201628,66 € (5,95 %)30,45 € (4,25 %)
201729,69 € (3,59 %)31,03 € (1,90 %)
201830,69 € (3,37 %)32,03 € (3,22 %)
201931,89 € (3,91 %)33,05 € (3,18 %)
202033,23 € (4,20 %)34,19€ (3,45 %)

Rente – Alter: Besteuerung hängt vom Rentenbeginn ab

Seit 2005 gilt die nachgelagerte Rentenbesteuerung. Das bedeutet: Es hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab, welcher Anteil der Rente besteuert wird. 

  • Wer vor 2005 in Rente gegangen ist, muss 50 Prozent seiner Rente versteuern. 
  • Ab 2006 sind es 52 Prozent.
  • Ab 2007 54 Prozent.
  • Wer 2016 in Rente ging, versteuert schon 72 Prozent.
  • Ab 2018 stieg der Anteil auf 76 Prozent.
  • Wer 2019 in Rente geht, muss 78 Prozent versteuern. 
  • Ab 2040 werden es 100 Prozent sein. 

Wie viel Rente darf ich haben, ohne Steuern zu zahlen?

Rentner müssen dann Steuern zahlen, wenn der zu versteuernde Anteil ihrer Rente über dem steuerfreien Grundfreibetrag liegt. Aktuell liegt der für Singles bei 9000 Euro pro Jahr, bei Ehepaaren sind es insgesamt 18.000 Euro pro Jahr.

Sozialabgaben bei der Rente

Auch Sozialabgaben fallen für Rentner an: Laut Auskunft der Deutschen Rentenversicherung liegen die Beiträge für die Krankenversicherung derzeit bei 14,6 Prozent, wovon die Hälfte vom Rentenversicherungsträger bezahlt wird. Rentner zahlen also 7,3 Prozent Abgaben. 

Für die Pflegeversicherung fallen außerdem 2,55 Prozent an, für Kinderlose sind es 2,8 Prozent.

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