Die wichtigsten 37 Begriffe um Kreditwesen zu verstehen

Die wichtigsten 37 Begriffe um Kreditwesen zu verstehen

Unser unabhängiges Redaktionsteam hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Fachvokabular der Branche verständlich aufzuschlüsseln. Im Ergebnis entstand das wohl größte öffentlich und kostenlos zugängliche deutschsprachige Lexikon über Finanzbegriffe.

Wir legen besonderen Wert auf die Hochwertigkeit der Begriffsdefinitionen. Dieses Ziel erreichen wir z.B. durch aufwendig recherchierte Formulierungen, sowie ein mehrstufiges Prüfsystem. Die Schlussredaktion und Veröffentlichung der Definitionen erfolgt ausschließlich durch Finanzfachleute (z.B. Bankkaufleute).

Bis jetzt sind die wichtigsten Begriffsdefinitionen definiert. In den nächsten Monaten stellen wir weitere Begriffsdefinitionen ein und aktualisieren diese regelmäßig. Ziel ist über 5000 Begriffsdefinitionen mit insgesamt über 1,2 Millionen Wörtern zur Verfügung zu stellen.

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Annuitätendarlehen

Annuitätendarlehen Kreditwesen Lexikon

Ein Annuitätendarlehen ist ein Darlehen mit konstanten Rückzahlungsbeträgen (Raten). Im Gegensatz zum Tilgungsdarlehen bleibt die Höhe der zu zahlenden Rate über die gesamte Laufzeit gleich. Die Annuitätenrate oder kurz Annuität setzt sich aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Damit jeder Rate ein Teil der Restschuld getilgt wird, verringert sich der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils. Am Ende der Laufzeit ist die Kreditschuld vollständig getilgt.
Der Zinssatz wird bei Abschluss eines Annuitätendarlehens über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum festgeschrieben. Dieser Zeitraum kann sich auch über die komplette Kreditlaufzeit erstrecken. Die Tilgung sollte im ersten Jahr mindestens 1 Prozent der Kredit (Rest) summe betragen. Sie steigt dann mit fortschreitender Ratenzahl bis auf theoretisch 100% der Kreditrestsumme im letzten Jahr.

Arten von Krediten

Nutzungsdiagram für Kredite und andere Finanzierungsformen

Man unterscheidet unter anderen folgenden Krediten:

  • nach der Laufzeit: 
    – kurzfristig (z.B. Kontokorrentkredit, Lombardkredit, Diskontkredit oder Akzeptkredit) (bis zu 3 Monate, teilweise bis zu 1 Jahr)
    – mittelfristig (bis 4 Jahre)
    – langfristig (über 4 Jahre)
  • nach der Art der Inanspruchnahme des Kredits:
    – revolvierend: Dem Kreditnehmer wird ein Kreditrahmen bereitgestellt, innerhalb dessen er über Kredit verfügen kann. Wenn ein Teil zurückbezahlt wird, kann der Betrag von neuem in Anspruch genommen werden.
    – einmalig: Zurückgezahlte Beträge können nicht mehr verwendet werden.
  • nach der Besicherung:
    – ungesichert (Blankokredit)
    – gesichert (z.B. Hypothekarkredit, Diskontkredit, Bürgschaftskredit, Effektenkredit)
  • nach der Höhe:
    Mikrokredit
    – Kleinkredit
    – Großkredit
    – Millionenkredit
  • nach der Art der Bereitstellung:
    – Barkredit (z.B. Dispositionskredit, Kontokorrentkredit)
    – Warenkredit
    – Kreditleihe (z.B. Avalkredit, Akzeptkredit)
  • nach der Verwendung:
    – Konsumkredit (z.B. Ratenkredit, Bauspardarlehen)
    – Produktivkredit (z.B. Betriebsmittelkredit, Saisonkredit)
  • nach dem Kreditgeber:
    – Bankkredit
    – Lieferantenkredit
    – Arbeitgeberdarlehen
    – Verwandtendarlehen
    – Staatskredit
    – Organkredit
    – Rembourskredit ist ein Kredit im Außenhandelsgeschäft.

Es besteht auch die Möglichkeit einen Kredit in einer Fremdwährung, wie z.B. japanischer Yen oder Schweizer Franken aufzunehmen (Fremdwährungskredit). Das Zinsniveau kann hier günstiger sein als bei der Euro-Finanzierung. Das Risiko besteht allerdings in der Veränderung des Wechselkurses zwischen Euro und Fremdwährung.

Bausparbedingungen

ABB: Allgemeine Bausparbedingungen für Bausparverträge

Mit dem Vertragsabschluss werden ebenfalls die Allgemeinen Bausparbedingungen (ABB) Vertragsbestandteil. Diese regeln (analog der AGB bei anderen Verträgen) eine Vielzahl von Vertragsgegenständen. Die Bausparkassen müssen diese ABB ihren Kunden bei Vertragsabschluss zur Verfügung stellen

Bauspardarlehen

Bauspardarlehen 2Phasen Abwicklung

Als Bauspardarlehen wird die Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem angesparten Guthaben bezeichnet. Das Bauspardarlehen ist mit einem bei Abschluss des Bausparvertrages festgelegten Zinssatz ausgestattet.
Die Zuteilung des Bauspardarlehens erfordert ein Mindestsparguthaben und das Erreichen einer bestimmten Bewertungszahl, die sich aus der Bausparsumme, dem Sparguthaben und der Spardauer errechnet. Die erforderliche Bewertungszahl ist abhängig vom Volumensverhältnis zwischen Sparern und Darlehensnehmern.
Der Bausparer hat keinen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen. So kann die Bausparkasse die Auszahlung des Bauspardarlehens ganz oder teilweise, zum Beispiel bei einer nicht ausreichenden Bonität, verweigern.
Das Bauspardarlehen kann jederzeit ganz oder teilweise zurückgezahlt werden, ohne dass die bei Banken üblichen Vorfälligkeitsentschädigungen anfallen.

Bauspardarlehen werden, so es erforderlich ist, im Grundbuch nachrangig abgesichert. Der Beleihungsauslauf darf hierbei jedoch 80 % des Beleihungswertes überschreiten. Kleinere Darlehenssummen werden üblicherweise mittels Negativerklärung abgesichert.

Bauspardarlehen sind Annuitätendarlehen mit einem Festzins über die gesamte Laufzeit. Die anfängliche Tilgung beträgt, je nach Tarif, zwischen 0,2 und 0,9 Prozent der Bausparsumme je Monat.

Die Bausparkassen sichern die ausgezahlten Darlehenssummen durch Risikolebensversicherungen ab. Das bedeutet, das Versicherungsunternehmen zahlt die noch offenen Darlehensbeträge bei Tod des Bausparers an die Bausparkasse zurück. Die Kosten dieser Risikolebensversicherung trägt der Bausparer. Diese Kosten werden im Effektivzins des Bauspardarlehens ausgewiesen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, das Todesfallrisiko über die Abtretung von Lebensversicherungen anderer Versicherungen abzudecken.

Bausparguthaben

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Als Bausparguthaben wird die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen inklusive der vermögenswirksamen Leistungen, der gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämie bezeichnet.

Bausparvertrag

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Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den der Bausparer mit einer Bausparkasse abschließt. Er wird in der Hauptsache für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt. Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme wird zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz angespart, der bis zur abgeschlossenen Vertragssumme fehlenden Teil wird bei Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann.

Der Bausparvertrag ist eine geeignete Anlageform für die vermögenswirksamen Leistungen zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und der Wohnungsbauprämie.

Besicherung des Kredits

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Der Kreditnehmer nimmt den Kredit im Allgemeinen bei einer Bank, einer Sparkasse oder einem sonstigen Kreditinstitut auf. Letzteres erwartet im Regelfall Sicherheiten im Wert der aufgenommenen Summe oder eines Großteils davon in einer der folgenden Formen:

– Grundpfandrechte (Hypothek oder Grundschuld) auf ein Grundstück,
– Verpfändung von Forderungen, Rechten oder beweglichen Sachen (nicht zu verwechseln mit der Pfändung)
– Abtretung (Zession) von Forderungen gegen Dritte an die Bank
– Sicherungsübereignung von beweglichen Sachen
– Bürgschaft
– oder durch sonstige Sicherheiten (z. B. Wechsel beim Diskontkredit).

Bestellung der Hypothek

Die Hypothek entsteht durch Einigung (vergleiche § 873 Abs.1 BGB) zwischen dem Eigentümer und dem Inhaber der persönlichen Forderung und Eintragung (vergleiche §§ 873, 1115 Abs.1 BGB) der Hypothek in das Grundbuch. Bei der Briefhypothek, die nach dem Gesetz den Regelfall darstellen soll, wird die Hypothek in einem besonderen Hypothekenbrief verbrieft. Dadurch wird erreicht, dass die Hypothek ohne Eintragung im Grundbuch durch Abtretung der Forderung und Übergabe des Briefes übertragen werden kann, was ihre Verkehrsfähigkeit erhöht. Im Fall der Briefhypothek ist zur Entstehung als Hypothek neben Einigung und Eintragung zusätzlich die Übergabe des Hypothekenbriefs erforderlich; vor der Briefübergabe handelt es sich um eine Eigentümergrundschuld.

Betriebsmittelkredite

Bewertungszahl

Die Bewertungszahl wird aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages errechnet.

Darlehen

Das Darlehen (auch: der Darlehensvertrag, alternative Schreibweise Darlehn und Darlehnsvertrag) ist ein schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Darlehensgeber verpflichtet wird, dem Darlehensnehmer einen bestimmten Geldbetrag oder eine vereinbarte vertretbare Sache zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer wird verpflichtet bei Fälligkeit den Betrag bzw. die oder eine Sache gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten und falls vereinbart ein Darlehensentgelt (Zins) zu zahlen.

Im Gegensatz zum Darlehen versteht man meist unter Kredit eine Verbindlichkeit, die nach ihrem Entstehen nicht nur getilgt, sondern unter bestimmten Umständen auch erhöht werden kann. Mangels eigener gesetzlicher Regelungen beurteilt sich der Kredit nach den Gesetzesnormen über das Darlehen.

Darlehensarten

  • endfälliges Darlehen: Das Darlehen wird am Ende der Laufzeit in einem einmaligen Betrag zurückgezahlt.
  • Annuitätendarlehen: Der jährlich zu zahlende Betrag aus Tilgung und Zinsen ist immer gleich hoch. Dadurch steigt der Tilgungsanteil während der Laufzeit an und der Zinsanteil sinkt entsprechend.
  • Tilgungsdarlehen: Die Tilgung bleibt während der Laufzeit konstant, die Zinsen werden aus dem verbleibenden Kapital berechnet. Dadurch sinken die Raten während der Laufzeit.
  • Laufzeitdarlehen, LAUDA, Ratendarlehen: Der Zinsbetrag für die gesamte Laufzeit wird am Anfang der Laufzeit in einem Betrag dem Darlehensbetrag zugerechnet. Anschließend wird bis zum Ende der Laufzeit der gleiche Betrag (Rate) zurückgezahlt.
  • partiarisches Darlehen: Der Darlehensgeber erhält statt oder zusätzlich zu den Zinsen eine Gewinnbeteiligung.
  • Bauspardarlehen

Darlehenskosten

Der Effektivzins ist ein ausgezeichneter Kostenindikator bei der Suche nach preisgünstigen Darlehen. Es gibt gesetzliche Regelungen zur Berechnung des Effektivzinses. Für eine genaue Berechnung lässt sich jedoch auch sehr gut die klassische Rentenrechnung einsetzen, wenn Betrag und Zeitpunkt aller mit dem Darlehen verbundenen Ein- und Auszahlungen vom Darlehensanbieter abgefragt werden können:

  • Auszahlungen (Beispiel):
    – Darlehensbetrag oder Darlehensbeträge
  • Einzahlungen (Beispiele):
    – Zinsen
    – Verzugszinsen
    – Tilgungen**
    – Gebühren (Darlehen, Girokonto usw.)
    – Versicherungskosten
    – Restschuld (bei vorzeitiger Tilgung)

 
Wenn Darlehen einen Aufbau haben, der ihr Verständnis erschwert, dann müssen einfach alle Zahlungen ohne Berücksichtigung ihrer Benennung erfasst werden, denn die Wirkung einer Zahlung ist geldlich völlig unabhängig davon, wie die Zahlung bezeichnet wird. Effektivzinsformeln, in denen Ein- und Auszahlungen nach Kategorie rechnerisch unterschiedlich ausgewertet werden, können für zwei Darlehen mit gleichartigen Zahlungsfluss (Betrag und Zeit) zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die Anwendung der klassischen Rentenrechnung zur Effektivzinsberechnung vermeidet Manipulationen des Effektivzinses durch Darlehensgestaltung.

Bei manchen Darlehenskonstruktionen ist die Anwendung vorgeschriebener Effektivzinsberechnungen kaum möglich. Hier hilft die klassische Rentenrechnung ganz besonders. Heute sind die bei der Rentenrechnung verwendeten iterativen Verfahren sowohl in speziellen Darlehensanalyseprogrammen wie auch schon in manchen Spreadsheet-Programmen implementiert.

Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen

Ein Darlehensvertrag zwischen Privatpersonen findet Verwendung, wenn Freunde oder Verwandte einander Geldmittel zur Verfügung stellen wollen, ohne dabei Gewinn erzielen zu wollen. Dabei sympathisiert der Darlehensgeber mit den Zielen des Darlehensnehmers. Typische Fälle sind Start in die berufliche Selbständigkeit, Ausbildung und Hausbau.

Viele Darlehensverträge dieser Art werden mit Handschlag geschlossen. Grundsätzlich empfiehlt es sich jedoch, Umfang und Bedingungen des privaten Darlehens schriftlich festzuhalten. Wichtig dabei sind vereinbarter Zinssatz, Kündigungsfristen und Sicherheiten. Ein Vertrag kann kurz und prägnant sein und sich damit von mehrseitigen Kreditverträgen unterscheiden.

Effektiver Jahreszins

Der effektive Jahreszins beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten von Krediten. Er wird in Prozent angegeben und müsste folglich eher effektiver Jahreszinssatz lauten, aber die Bezeichnung hat sich so eingebürgert. Bei Krediten, deren Zinssatz oder/und andere preisbestimmende Faktoren sich während der Laufzeit ändern (können), wird er als anfänglicher effektiver Jahreszins bezeichnet.

Der Effektivzinssatz wird im Wesentlichen vom Nominalzinssatz, dem Auszahlungskurs (Disagio), der Tilgung und der Zinsfestschreibungsdauer bestimmt.

Emissionskredit

Der Emissionskredit ist eine Finanzierungsform im Rahmen der Emission von Wertpapieren.

Die Bank gewährt dem emittierenden Unternehmen einen Kredit gegen feste Übernahme der auszugebenden Wertpapiere (Aktien, Anleihen).

Fremdwährungskredit

Ein Fremdwährungskredit ist ein Kredit, der in einer anderen als der eigenen Währung aufgenommen wird. Als Unterschied zu einem Kredit in der eigenen Währung besteht dabei die Möglichkeit, dass sich die Schuld durch Wechselkursveränderungen vergrößert oder verkleinert. Für Firmenkunden ist es üblich, dieses Finanzierungsinstrument zu verwenden, für Privatkunden wird es in Deutschland in verstärktem Ausmaß erst seit etwa 1990 verwendet.

Die Aufnahme eines Fremdwährungskredits setzt deutlich höheres Wissen über finanzwirtschaftliche Zusammenhänge als ein Kredit in der eigenen Währung voraus. Insbesondere ist es notwendig, dass man sich während der gesamten Laufzeit mit wirtschaftlichen Entwicklungen und den daraus resultierenden Währungskursveränderungen beschäftigt.

In Österreich ist es zudem üblich, diese Art der Finanzierung endfällig, das heißt während der Laufzeit nur Zinszahlungen und am Ende der Laufzeit zu tilgen, aufzunehmen. Um den Kreditbetrag anzusparen wird im Regelfall ein Ansparplan (= Tilgungsträger) abgeschlossen da man durch die zu erwartenden Kursgewinne bei Wertpapierveranlagungen eine weitere Kostenreduktion erwartet. Dies birgt natürlich ein weiteres Risiko in sich.

Vorteile eines Fremdwährungskredits:

– Mögliche niedrigere Kreditzinsen in der Fremdwährung.
– Mögliche Währungsgewinne durch Veränderung des Kurses zwischen der eigenen und der Fremdwährung in der Zeit, in der man seine Schuld in der Fremdwährung aufgenommen hat, sind möglich.

Nachteile eines Fremdwährungskredits:

Risiko, dass die Währung zu Ungunsten des Kreditnehmers steigt.
– Bei variabler Zinsvereinbarung Risiko, dass die Zinsen in der Fremdwährung steigen.
– Höhere Kosten durch Währungswechsel und eventuell zusätzlich nötiges Konto.
– Kreditverträge enthalten meist Klauseln, dass die Bank ab einem gewissen Verlust den Kredit ohne Zustimmung des Kreditnehmers in die eigene Währung konvertieren darf. Dadurch wird die monatliche Rate des Kreditnehmers ohne seine Einwilligung deutlich vergrößert, da in der eigenen Währung die Zinsen meist höher als in der Fremdwährung sind.
Risiko, dass der Tilgungsträger nicht die angenommene Entwicklung aufweist.
Durch ein Zinscap können die Zinsen auf eine maximale Obergrenze beschränkt werden.

Für Kreditnehmer im Euro-Raum ist die Aufnahme von Fremdwährungskredit in Schweizer Franken und Japanischen Yen von Bedeutung.

Hypothek

Eine Hypothek (von griech.: „Unterpfand“) ist ein beschränktes, dingliches Recht an einem Grundstück. Sie erlaubt es dem Hypothekengläubiger, sich aus dem Grundstück durch dessen Verwertung zu befriedigen. Die Hypothek zählt damit zu den Grundpfandrechten. Im Bankwesen wird die Hypothek als Sicherungsmittel für Kredite eingesetzt. Außerhalb der juristischen Fachsprache wird daher häufig nicht nur das Grundpfandrecht, sondern auch das damit verbundene Darlehen als Hypothek bezeichnet.

Im übertragenen Sinn wird das Wort Hypothek ebenfalls als Synonym für eine besondere Belastung verwendet. So galten zum Beispiel die Verbrechen in der Zeit des Nationalsozialismus als schwere Hypothek für die junge Bundesrepublik Deutschland in der Nachkriegszeit.

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Hypothekenhaftung

Die Haftung des Grundstücks für die Hypothek erstreckt sich auf die wesentlichen und nicht wesentlichen Bestandteile einschließlich der Erzeugnisse, auf das Zubehör des Grundstücks, die Miet- und Pachtforderungen und auf die Versicherungsforderungen aus der Versicherung von Gegenständen, die zur Haftungsmasse gehören.

Investitionskredite

Der Investitionskredit dient zur Finanzierung des Anlagevermögens (wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Fahrzeuge etc.). Die Laufzeit eines Kredits für Investitionen richtet sich nach der Nutzungsdauer des Investitionsgutes. Alles was langfristig genutzt wird, sollte auch langfristig finanziert werden! Kredite stellen für Unternehmen Fremdkapital dar. Rückzahlung und Zinsen müssen aus dem Cash-Flow bezahlt werden und mindern den Gewinn.

Konsortialkredit

Der Konsortialkredit (auch: Syndicated Loan, Syndizierter Kredit) ist ein Kredit, der gemeinsam von mehreren Banken vergeben wird. Dabei übernimmt eine Bank, die Konsortialbank, die Leitung dieses Konsortialgeschäfts. Häufig handelt es sich um relativ hohe Kreditsummen, bei denen die Banken zum Zweck der Risikostreuung zusammenarbeiten.

Kontokorrentkredit

Der Kontokorrentkredit (ital.: conto = Rechnung, corrente = laufend) ähnelt dem Überziehungskredit bei einer Bank bei Privatpersonen. Im Rahmen eines Dispositionskredit kann eine Privatperson das eigene Konto überziehen. Regelungen zum Kontokorrentkredit findet man u. a. im § 355 Handelsgesetzbuch (HGB).

Unter Kontokorrentkredit versteht man eine laufende Rechnung zwischen zwei Vertragspartnern, i. d. R. zwischen einer Bank und einem Bankkunden. Aber auch Unternehmen können untereinander Kontokorrente führen. Das Wesen des Kontokorrents besteht darin, dass sich beide Vertragspartner ihre gegenseitigen Forderungen stunden und in regelmäßigen Abständen gegeneinander aufrechnen. Schuldner ist jeweils die Partei, zu deren Ungunsten der Saldo des Kontokorrentkredits steht. Der Saldo wird auf neue Rechnung vorgetragen. In ihm gehen die verschiedenen Forderungen unter, d. h. dass nur der Saldo eingeklagt werden kann.

Bei einem Kontokorrentkredit einer Bank wird ein bestimmtes Kreditlimit mit dem Bankkunden vereinbart. Bis zu dieser Höhe kann das Firmenkonto belastet werden. Den Zeitpunkt und die Geldmenge kann der Kunde frei bestimmen. Die Höhe des Kreditlimits orientiert sich dabei an der individuellen Situation und den konkreten Anforderungen eines Unternehmens.

Der Zinssatz für den Kontokorrentkredit ist variabel und richtet sich nach den aktuellen Marktzinsen. Zinsen werden nur für den Betrag fällig, der auch tatsächlich genutzt wurde. Der Kontokorrentkredit ist also variabel einsetzbar und kann genauso variabel zurückgezahlt werden.

Der Kontokorrentkredit eignet sich vor allem für kurzfristige Kredite wie Betriebsmittelkredite, Zwischenkredite oder Saisonkredite. Vorteilhaft beim Kontokorrentkredit ist die Ausnutzung von Skontovorteilen, flexible Inanspruchnahme und die fehlende Zweckbindung.

Kosten des Kredites

Die Kosten des Kredites können sich aus folgenden Bestandteilen zusammensetzen:

  • Vor Kreditherauslage
    – Disagien (*)
    – Kosten der Stellung von Sicherheiten (z.B. Notar- oder Grundbuchkosten) (*)
    – Kosten der Bewertung von Sicherheiten (z.B. Gutachterkosten) (*)
    – Bearbeitungsgebühren (z.B. beim Ratenkredit (*)
    – Restschuldversicherung (*)
    – Bereitstellungszinsen (*)
    – Provisionen an Kreditvermittler (*)
  • Während des laufenden Kredites
    Kreditzinsen
    – Kreditprovision (*)
    – Kontoführungsgebühren (*)
  • Bei Beendigung des Kreditvertrags
    – Vorfälligkeitsentschädigung (*)
    – Kosten der Freigabe von Sicherheiten (z.B. Notar- oder Grundbuchkosten) (*)
    – Bearbeitungsgebühren, soweit zulässig (*)

    (*) gegebenenfalls/falls vereinbart
    Hinweis: Nicht alle dieser Kosten sind im Effektivzins enthalten.

Kredit

Ein Kredit (abgeleitet vom lateinischen credere “glauben” und creditum “das auf Treu und Glauben Anvertraute”) ist das Eingehen einer Geldschuld mit zeitlich verzögerter Rückzahlung. Ein Kredit wird auch als Darlehen bezeichnet.

Das klassische Verständnis von “Kredit” fasst den Begriff etwas weiter – über das pure Rechtsverhältnis hinaus. Bei jemandem “Kredit haben” bedeutete demnach “etwas guthaben” im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig ist. Beispiel: Der Dispositionskredit eines Kontokorrentkontos ist ein Kredit im weiteren Sinne, ein Vertrauensbeweis, solange er nur “eingeräumt” wird. Wird der Dispositionskredit tatsächlich in Anspruch genommen, entsteht ein Kredit im (engeren) Sinne eines Rechtsverhältnisses, ein Darlehen.

Kreditvergabe

Banken verleihen Geld in Form von Krediten, welches ihnen von den Bankkunden (Nichtbanken) in Form von Einlagen zur Verfügung gestellt wurde. Zusätzlich können zur Refinanzierung Kredite bei Zentralbanken aufgenommen werden. Durch die Kreditgewährung betreiben die Geschäftsbanken immer auch Geldschöpfung. Die Kreditvergabe einer Geschäftsbank muss durch Einlagen und Eigenkapital der Bank gedeckt sein. Hier sind diverse aufsichtsrechtliche Anforderungen der BaFin, der Deutschen Bundesbank und der EZB zu erfüllen. Bei der Kreditvergabe hält sich eine Bank an Finanzierungsregeln, unter anderem an die Goldene Bankregel, um ihr Finanzierungsrisiko zu minimieren.

Kreditzinsen

Ein Kreditnehmer erhält Geld mit der Verpflichtung, den geliehenen Betrag zuzüglich Zinsen zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Die Zinsen werden im Regelfall als Jahreszins und in Prozent per annum (“% p.a.”) angegeben.

Es gibt auch zinsfreie Darlehen – vor allem für Betriebsgründungen und öffentlich geförderte Bauvorhaben. Im Rahmen verschiedener Förderprogramme der Europäischen Gemeinschaft, des Bundes, der Länder oder Kommunen können vom Kreditnehmer auch Zinszuschüsse oder Zinsverbilligungen in Anspruch genommen werden.

Der Zinssatz richtet sich vor allem nach

– der Laufzeit des Kredits
– der Zinsbindungsfrist, die meist kürzer als die Kreditlaufzeit ist,
– der Bonität (Kreditwürdigkeit) des Kreditnehmers,
– den gestellten Sicherheiten,
– dem momentanen und dem erwarteten Zinsniveau.

In geringerem Maß wird der Zinssatz beeinflusst von

– der allgemeinen Wirtschaftslage des betreffenden Staates
– bzw. bei Fremdwährungskrediten jenes Staates, in dessen Währung der Kredit aufgenommen wird, und
– von dem geplanten Vorhaben, für welches der Kredit verwendet werden soll.

Kündigung

Die Kreditkündigung ist die einseitige Erklärung des Darlehensnehmers oder Darlehensgebers zur Beendigung des Darlehensvertrages.

Je nach Art des Kredites bestehen gesetzliche Regelungen, unter welchen Bedingungen Bank oder Kunde kündigen dürfen. Details sind unter Kreditkündigung beschrieben.

Mikrokredit

Mikrokredit ist die Bezeichnung für Kleinstkredite von meist unter 1000 Euro an Kleingewerbetreibende überwiegend in Entwicklungsländern. Die Kredite werden in der Regel von darauf spezialisierten Finanzdienstleistern meist in entwicklungsfördernder Intention vergeben.

Mindestsparzeit

Als Mindestsparzeit wird die Zeit bezeichnet, die je nach Tarif und den Bausparbedingungen, den Zeitraum zwischen Abschluss und frühst möglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt. Die Mindestsparzeit ist in den Allgemeinen Bedingungen der Bausparkassen festgelegt und umfasst je nach Tarif einen Zeitraum von 12 bis 80 Monaten.

Notleidender Kredit

Notleidende Kredite (auch Non-performing Loans) sind Kredite, bei denen der Schuldner mit der Erfüllung seiner Pflichten bereits in Verzug geraten ist, beziehungsweise die Bank auf Grund der Kreditnehmerbonität Zugeständnisse gemacht hat oder die unter strategischen Aspekten kein attraktives Rendite-/Risikoprofil aufweisen.

Notleidende Kredite müssen von der Bank zu Lasten ihres Ertrages wertbereinigt werden. Um den Verlust aus dem Kreditengagement möglichst gering zu halten, hat die Bank bei der Behandlung notleidender Kredite folgende Handlungsmöglichkeiten:

– Kreditsanierung
– Kreditabwicklung
– Verkauf der notleidenden Kredite

Policendarlehen

Das Policendarlehen ist der Höhe nach auf den vertraglich bzw. nach Gesetz (§176 VVG) bestimmten Rückkaufswert ggf. inklusive Überschußanteile abzüglich Kapitalertragssteuer begrenzt (dem Beleihungswert). Eine Vorauszahlung ist nur möglich, soweit der Vertrag mit Sicherheit eine entsprechende Leistung vorsieht. Daher sind bei Risikoversicherungen, bei denen eine Versicherungsleistung nur bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses, z.B. Tod während der Vertragsdauer, gezahlt wird, Policendarlehen nicht möglich. Der Versicherungsnehmer beleiht quasi seine bereits erworbenen unbedingten Ansprüche gegen den Versicherer. Letzterer trägt daher kein Kreditausfallrisiko.

Aus diesem Grund ist das Policendarlehen üblicherweise zinsgünstiger als ein Ratenkredit oder ein Dispositionskredit.

Das Policendarlehen ist eine Alternative zur Kündigung oder dem Verkauf der Lebensversicherung.

Meist wird eine variable Verzinsung vereinbart, die sich an der internen Verzinsung der Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer orientieren. Ein Eintrag in der Schufa erfolgt nicht.

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Ratenkredit

Ratenkredite sind meistens standardisierte Bankprodukte für Privatkunden.

Sie werden meist als Blankokredite, d.h. ohne die Stellung von Sicherheiten herausgelegt. Lediglich eine Lohn– und Gehaltsabtretung ist typischerweise als Sicherheit im Vertrag vereinbart. Sofern die Bonität des Kreditnehmers nicht ausreicht, kann eine Bürgschaft zusätzlich von der Bank gefordert werden. Bei der Finanzierung von KFZ ist es üblich, eine Sicherungsübereignung des Autos vorzunehmen.

Die Rückzahlung erfolgt in der Regel in gleichen Monatsraten. Diese Monatsraten enthalten die Kredittilgung, die Zinsen und ggf. die Gebühren des Kreditinstitutes. Die Zinsen eines Ratenkredites liegen höher als bei Baufinanzierungen, oftmals aber niedriger als bei Dispositionskrediten. Typischerweise werden einmalige Bearbeitungsgebühren bis zu 2 % der Kreditsumme gefordert.

Oftmals wird mit dem Ratenkreditvertrag eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die weitere Kosten verursacht.

Viele Direktbanken bieten Ratenkredite günstiger als Filialbanken an. Im Kreditvertrag muss der Effektivzins angegeben werden, um eine leichtere Vergleichbarkeit der Kreditkosten der verschiedenen Kreditgeber sicherzustellen.

Ratenkredite werden typischerweise in die Schufa eingetragen.

Viele Händler, Versicherungsvertreter sowie freie Vermittler bieten als Kreditvermittlung Ratenkredite von Banken an.

Sicherung eines Kredites

Zur Sicherung eines Kredites können durch den Darlehensnehmer Sicherheiten gestellt werden, wie z. B. Sicherungsübereignung von Sachen, Abtretung von Forderungen und Grundschulden. Der schuldrechtliche Vertrag, der für die dinglichen Sicherungsgeschäfte den Rechtsgrund (die causa) bildet, ist die Sicherungsabrede und nicht der Darlehensvertrag.

Tatbestandsmerkmale

Wie bei jedem Vertrag ist eine Einigung bezüglich der essentialia negotii erforderlich, hier also über die Höhe des Geldbetrages oder die zur Verfügung zu stellende Sache und eine Verzinsung.

Bei Gelddarlehen wird in der Regel ein Zinssatz vereinbart, der – wenn nichts besonderes vereinbart wird – stets nach Ablauf jeweils eines Jahres zu zahlen ist. Ist die Laufzeit kürzer als ein Jahr, sind die Zinsen bei der Rückerstattung zu entrichten, vgl. § 488 II BGB. Im Rahmen der Vertragsfreiheit kann eine zusätzliche Darlehensgebühr vereinbart werden. Diese kann sich nach der Höhe des Darlehens richten und von Bank zu Bank variieren.

Als Objekt eines Sachdarlehens kommen nur vertretbare Sachen in Betracht, vgl. § 607 BGB. Der Sinn eines Sachdarlehens liegt in Abgrenzung zum Miet- oder Pachtvertrag darin, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Eigentum an der Darlehenssache verschafft. Der Darlehensnehmer ist daher berechtigt die Sache verbrauchen oder weiter zu veräußern. Nach Beendigung des Darlehensverhältnisses muss der Darlehensnehmer eine Sache gleicher Art und Güte (vertretbare Sache) dem Sachdarlehensgeber zurückerstatten.

Das Vertragsverhältnis zwischen Darlehensgeber und Darlehensnehmer ist ein Dauerschuldverhältnis. Wenn der Darlehensnehmer verpflichtet ist ein Zins an den Darlehensgeber zu entrichten, handelt es sich um einen sog. gegenseitigen Vertrag. Bei einer unentgeltlichen Darlehen,z. B. Darlehnen unter Angehörigen, liegt kein gegenseitiger Vertrag vor, weil die Rückerstattungspflicht nicht die Gegenleistung für den Empfang des Darlehens darstellt. Wenn die Vertragsparteien für die Rückerstattung keinen Zeitpunkt bestimmen, hängt die Fälligkeit von einer Kündigung ab. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Falls sie eine feste Laufzeit vereinbaren, können beide den Darlehensvertrag vorzeitig einseitig nur in den gesetzlich geregelten oder vereinbarten Fällen kündigen oder einvernehmlich aufheben.

Historisch zu verstehen ist die Unwirksamkeit des Darlehens wegen Wuchers. Das sittenwidrige oder Wuchergeschäft ist nach § 138 BGB nichtig. In der Regel liegt dies bei allen synallagmatischen Rechtsgeschäften vor, bei denen Leistung und Gegenleistung in einem besonderen Missverhältnis stehen. In Betracht kommt aber auch der Zinswucher, von dem gesprochen wird, wenn der vereinbarte Zins den am Markt üblicherweise gehandelten Zins um 100% übersteigt (z.B. 24% p.a. statt 12% p.a.).

Wirtschaftlichkeit

Insbesondere bei Konsumentendarlehen zur Finanzierung von Unterhaltungselektronik, Reisen und dergleichen sind Darlehen oft unwirtschaftlich, da die Zinssätze meist relativ hoch sind. Die zunehmende Verschuldung vieler Haushalte ist in den meisten Fällen auf derartige Darlehen zurückzuführen.

Übertragung der Hypothek

Die Übertragung der Hypothek erfolgt durch Abtretung der gesicherten Forderung. Für die wirksame Übertragung einer Briefhypothek – diese Form der Hypothek ist der Regelfall in der Praxis – muss die Abtretungserklärung schriftlich erteilt werden. Außerdem muss der Hypothekenbrief dem Erwerber übergeben werden. Mit dem Übergang der Forderung auf den Erwerber geht die Hypothek auf den neuen Inhaber über. Dieser gesetzliche Regelfall der Hypothek wird als Verkehrshypothek bezeichnet. Bei ihrer Übertragung stellt sich das Problem, dass sich der Erwerber bei strenger Durchführung der Abhängigkeit der Hypothek von der Forderung nicht auf den Inhalt des Grundbuches verlassen könnte, weil er stets überprüfen müsste, ob die persönliche Forderung (noch) besteht. Zur Überwindung dieser Schwierigkeit erstreckt sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch der öffentliche Glaube an die Richtigkeit des Grundbuches für die Hypothek auch auf die Forderung. Die Hypothek kann also auch dann gutgläubig erworben werden, wenn entgegen dem Grundbuch die Forderung nicht (mehr) existiert.

Für die Übertragung der Buchhypothek gilt Folgendes: Bei dieser Form der Hypothek ist die Erteilung eines Briefes ausgeschlossen, daher bietet sie für den Eigentümer einen erhöhten Schutz vor gutgläubigen Erwerbern, aber dafür ist sie hinsichtlich ihrer Umlauffähigkeit eingeschränkt. Für ihre Übertragung ist es notwendig, dass die Abtretung in das Grundbuch eingetragen wird. Erst mit Vollendung dieser Eintragung ist der Inhaberwechsel vollzogen. Banken lassen sich grundsätzlich nicht zur Sicherung eines Darlehens auf die Bestellung einer Buchhypothek ein.

Wirtschaftlicher Grund für die Übertragung der Hypothek können Forderungsverkauf oder zum Beispiel Umschuldung sein.

Für die Sicherungshypothek gilt das nicht. Sie ist streng akzessorisch zur persönlichen Forderung. Bei ihr kann sich der Erwerber zum Beweise der Forderung nicht auf das Grundbuch berufen. Gleichzeitig ist die Sicherungshypothek als Buchrecht, d.h. ohne Brief, ausgestaltet.

Einen Spezialfall der Sicherungshypothek stellt die Höchstbetragshypothek dar. Sie ist eine Sicherungshypothek, bei der nicht eine bestimmte Forderung in bestimmter Höhe gesichert wird, sondern im Grundbuch nur ein Höchstbetrag genannt wird, die Feststellung der Forderung aber vorbehalten bleibt.

Zuteilung des Bausparvertrages

Die Zuteilung des Bausparvertrags erfolgt wenn die tarifliche Mindestsparzeit, das entsprechend dem Tarif notwendige Bausparguthaben und eine ausreichende Bewertungszahl erreicht ist.

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