-
Verjährung von Schulden und Geldforderungen: Fristen, Fakten, Konsequenzen nach BGB § 195, § 199, § 203
Verjährung von Schulden: Nach drei Jahren erlischt die Forderung, wenn keine Zahlung erfolgt ist. Eine rechtzeitige Prüfung und Durchsetzung ist wichtig.
-
Privatinsolvenz und Schufa: Die Auswirkungen auf die Restschuldbefreiung erklärt
Insolvenz bedeutet, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Gläubiger nicht mehr nachkommen kann. Der Zweck eines Insolvenzverfahrens liegt insofern darin, einen gerechten Ausgleich zwischen überschuldeten und zahlungsunfähigen Schuldnern und ihren Gläubigern zu schaffen. Auf Grundlage der sogenannten Insolvenzordnung versuchen Gerichte diese Auseinandersetzung zu regeln.