Fachbegriff:Policendarlehen

Das Policendarlehen ist der Höhe nach auf den vertraglich bzw. nach Gesetz (§176 VVG) bestimmten Rückkaufswert ggf. inklusive Überschuss-Anteile abzüglich Kapitalertragssteuer begrenzt (dem Beleihungswert). Eine Vorauszahlung ist nur möglich, soweit der Vertrag mit Sicherheit eine entsprechende Leistung vorsieht. Daher sind bei Risikoversicherungen, bei denen eine Versicherungsleistung nur bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses, z.B. Tod während der Vertragsdauer, gezahlt wird, Policendarlehen nicht möglich. Der Versicherungsnehmer beleiht quasi seine bereits erworbenen unbedingten Ansprüche gegen den Versicherer. Letzterer trägt daher kein Kreditausfallrisiko.

Aus diesem Grund ist das Policendarlehen üblicherweise zinsgünstiger als ein Ratenkredit oder ein Dispositionskredit.

Das Policendarlehen ist eine Alternative zur Kündigung oder dem Verkauf der Lebensversicherung.

Meist wird eine variable Verzinsung vereinbart, die sich an der internen Verzinsung der Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer orientieren. Ein Eintrag in der Schufa erfolgt nicht.

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    Das Policendarlehen ist der Höhe nach auf den vertraglich bzw. nach Gesetz (§176 VVG) bestimmten Rückkaufswert ggf. inklusive Überschuss-Anteile abzüglich Kapitalertragssteuer begrenzt (dem Beleihungswert). Eine Vorauszahlung ist nur möglich, soweit der Vertrag mit Sicherheit eine entsprechende Leistung vorsieht. Daher sind bei Risikoversicherungen, bei denen eine Versicherungsleistung nur bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses, z.B. Tod während…