Fachbegriff:Einlagenzinsen

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Einlagenzinsen – die Vergütung, die die Bank dem Kunden für die Einzahlung von Geldern zahlt, definiert als Prozentsatz des Einzahlungsbetrags. Die Höhe der Zinsen und das Verfahren für ihre Zahlung werden von der Bank in der Vereinbarung mit dem Kunden bei der Eröffnung einer Einzahlung festgelegt. Somit weiß der Einleger immer im Voraus, wann und wie viel Geld die Bank ihm zusätzlich zum anfänglichen Einzahlungsbetrag zahlt. Abhängig von den Bedingungen des Bankeinlagenvertrags können während der Laufzeit des Vertrags oder erst am Ende dieses Zeitraums regelmäßig Zinsen aufgelaufen sein, die auf das Konto des Einlegers überwiesen oder dem anfänglichen Einzahlungsbetrag hinzugefügt werden (Zinskapitalisierung). Die Bank hat kein Recht, ohne eine zusätzliche Vereinbarung mit dem Kunden einseitig den Zinsbetrag für eine für einen bestimmten Zeitraum eröffnete Einlage zu reduzieren. Für Sichteinlagen, für die kein Geld auf dem Konto verbleibt, hat die Bank ein solches Recht.

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  • Fachbegriff:Einlagenzinsen

    Einlagenzinsen – die Vergütung, die die Bank dem Kunden für die Einzahlung von Geldern zahlt, definiert als Prozentsatz des Einzahlungsbetrags. Die Höhe der Zinsen und das Verfahren für ihre Zahlung werden von der Bank in der Vereinbarung mit dem Kunden bei der Eröffnung einer Einzahlung festgelegt. Somit weiß der Einleger immer im Voraus, wann und…