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ABANDON – eine Abtrettung des Versicherungsnehmers von seinen Rechten an dem versicherten Eigentum zugunsten des Versicherers mit dessen Verpflichtung, dem Versicherungsnehmer den vollen Versicherungsbetrag zu zahlen. Es wird in der Seeversicherung eingesetzt: Wenn ein Schiff fehlt, ist es wirtschaftlich unzweckmäßig, das versicherte Schiff wiederherzustellen oder zu reparieren.


In der Welt der Versicherungswesen bezeichnet „Abandon“ eine Handlung, bei der der Versicherungsnehmer seine Ansprüche auf das versicherte Eigentum aufgibt und sie zugunsten des Versicherers überträgt. Der Versicherer übernimmt dann die Verpflichtung, dem Versicherungsnehmer den vollen Versicherungsbetrag zu erstatten. Diese Vorgehensweise findet hauptsächlich Anwendung in der Seeversicherung, insbesondere in Situationen, in denen ein versichertes Schiff vermisst wird. In solchen Fällen wird oft die wirtschaftliche Unzweckmäßigkeit gesehen, das Schiff wiederherzustellen oder zu reparieren. Stattdessen entscheidet sich der Versicherungsnehmer dafür, die Kontrolle über das Schiff aufzugeben und die Versicherungsleistung in Anspruch zu nehmen. Dies ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, schnelleren Schadenersatz zu erhalten und seine finanzielle Situation zu stabilisieren, ohne die kostspielige Wiederherstellung des Schiffes abwarten zu müssen.