Fachbegriff:Beihilfe

Staatliche Beihilfe – ist eine Art der finanziellen Unterstützung des Staates für die Menschen, die nicht alleine Geld verdienen können, um lebenswichtige Bedürfnisse zu befriedigen.
Es gibt in Deutschland ein Beihilferecht für Beamte, Soldaten, Richter, Personen in öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnissen und sonstige gleich gestellte Personen, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit letztere bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

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  • Fachbegriff:Beihilfe

    Staatliche Beihilfe – ist eine Art der finanziellen Unterstützung des Staates für die Menschen, die nicht alleine Geld verdienen können, um lebenswichtige Bedürfnisse zu befriedigen.Es gibt in Deutschland ein Beihilferecht für Beamte, Soldaten, Richter, Personen in öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnissen und sonstige gleich gestellte Personen, deren Kinder sowie deren Ehepartner, soweit letztere bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.