Wann wird ein Eintrag in der Schufa gelöscht?
Die Löschung der Einträge bei der Schufa erfolgt erst nach drei vollen Kalenderjahren.
Normalerweise bleiben diese Negativ-Einträge drei Jahre lang gespeichert, ausgehend vom Ende des Kalenderjahres, in dem die Forderung bezahlt wurde. Hat man also im Sommer 2019 überweisen, ist man den Eintrag erst zum 1. Januar 2023 wieder los.
Wo erfahren Verbraucher, ob negative Schufa-Einträge vorliegen?
Oftmals interessieren sich Verbraucher kaum für ihr Schufa-Rating. Wird ein Online-Kredit abgelehnt, ist der Ärger groß. Um böse Überraschungen zu verhindern, sollten Verbraucher einmal im Jahr eine kostenlose Selbstauskunft anfordern. Darüber hinaus bestehen zahlreiche Maßnahmen, um den Schufa-Score langfristig zu verbessern.
Nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO ist die Schufa verpflichtet, eine jährliche Datenübersicht zu erstellen. Dies geschieht kostenlos auf Anfrage des Verbrauchers.
Von sich selbst aus verschickt die Schufa keine Kontrollblätter. Was viele Verbraucher nicht wissen: Die Schufa ist eine private Firma und keine staatliche Institution. Somit ist das Unternehmen an hohen Gewinnen interessiert. Daher hat sie 2005 das Portal meineSCHUFA ins Leben gerufen. Hier können sich Verbraucher jederzeit über ihre Einträge informieren. Für diesen Service verlangt die Schufa eine monatliche Grundgebühr.
Ein Unternehmen muss den Schufa-Eintrag ankündigen. Es sind zwei Abmahnungen vor einem negativen Vermerk notwendig. Spätestens vier Wochen vor dem Eintrag hat ein Hinweis zu erfolgen. Das ist eine zwingende Vorschrift des Gesetzgebers (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO i. V. m. § 31 Abs. II Nr. 4 BDSG). Haben Betroffene keine Post erhalten, liegen keine neuen Einträge vor.
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