Abkürzungen auf dem Lohnzettel – Brutto/Netto Gehaltsabrechnung detailliert verstehen

Abkürzungen auf dem Lohnzettel – Brutto/Netto Gehaltsabrechnung detailliert verstehen

Eine Übersicht der Abkürzungen auf dem Lohnzettel, die Sie häufig auf Ihrer Gehaltsabrechnung lesen.

In einer Lohnabrechnung bzw. einer Gehaltsabrechnung wird dokumentiert, aus welchen Bestandteilen sich der Lohn bzw. das Gehalt von Mitarbeitern in einem bestimmten Zeitraum zusammensetzt. Über die Lohnabrechnung können Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zudem die erfolgte Zahlung des Lohns und Gehalts nachvollziehen. Die Entgeltabrechnung ist der Oberbegriff und fasst die Lohnabrechnung und Gehaltsabrechnung zusammen.

Laut § 108 GewO sind alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, jedem Mitarbeiter eine Entgeltabrechnung bereitzustellen.


AbkürzungBedeutungErklärung
AAbfindungEine Abfindung wird manchmal bei der Kündigung durch den Arbeitgeber ausgezahlt. Ein allgemeiner Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht, in Ausnahmefällen ist sie jedoch gesetzlich vorgeschrieben.
AVArbeitslosenversicherungFür jeden Arbeitnehmer werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt, um im Fall der Arbeitslosigkeit ein Einkommen zu gewährleisten. Der Betrag liegt bei drei Prozent, von denen der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.
BArbeitnehmeranteil SeekasseDie Seekasse ist Rentenversicherungsträger für alle Betriebe, für die die See-Berufsgenossenschaft als Unfallversicherungsträger zuständig ist. Dies betrifft seemännisch Beschäftigte, gewerbliche und kaufmännische Arbeitnehmer. Der Arbeitnehmeranteil Seekasse muss aufgrund der Entgeltbescheinigungsverordnung (EBV) im Brutto-Teil ausgewiesen werden.
BGRSBeitragsgruppenschlüsselDer Beitragsgruppenschlüssel ist ein numerischer Schlüssel, der auf allen Meldungen zur Sozialversicherung angegeben wird. Dabei steht jede Ziffer für eine Art der Sozialversicherung in dieser festen Reihenfolge: Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Mit diesem Schlüssel werden die jeweiligen Beiträge ermittelt und richtig zugeordnet.
EEinmalbezugMit Einmalbezügen (auch: sonstige Bezüge) sind unregelmäßige Bezüge wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld gemeint. Sie sind nicht Bestandteil der laufenden Zahlungen. Das bedeutet, dass sie nicht für die Arbeit in einem einzelnen Abrechnungszeitraum bezahlt werden.
FFreiDer Buchstabe F wird in der Lohnabrechnung angegeben, wenn der Wert des Steuer-Bruttos nicht dem Gesamtbrutto entspricht. Alternativ wird “P” für “Pauschalversteuerung” angegeben.
GBGesamtbruttoDas Gesamtbrutto umfasst Bruttogehalt/-lohn, vermögenswirksame Leistungen, Zuschläge und Zulagen, pauschal versteuerte Lohnbestandteile und geldwerte Vorteile aus Sachbezügen. Dieser Betrag muss nicht mit dem Steuerbrutto übereinstimmen.
HHinzurechnungsbetragDer Hinzurechnungsbetrag wird angewendet, wenn der Arbeitnehmer sich in mehr als einem Beschäftigungsverhältnis befindet. Er soll eine zu hohe Lohnsteuerbelastung bei einem Zweitjob und einem geringen Einkommen verhindern. Um den Hinzurechnungsbetrag zu nutzen, ist eine Anmeldung über das Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren beim Finanzamt erforderlich.
JBestandteil des GesamtbruttosDer Buchstabe J weist in der Gehaltsabrechnung aus, welche Beträge zum Gesamtbrutto gezählt werden.
Ki.Frbtr.KinderfreibetragDer Kinderfreibetrag wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen und mindert die Einkommenssteuerlast. Dabei besteht der Anspruch in der Regel bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Befindet sich das Kind danach noch in der Ausbildung oder im Studium, besteht der Anspruch bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Ist das Kind schwerbehindert und nicht zu einem selbständigen Leben in der Lage, besteht der Anspruch auch über das 25. Lebensjahr hinaus.
KiStKirchensteuerMitglieder einer Religionsgemeinschaft, die als Körperschaft öffentlichen Rechts (KöR) gilt, müssen die Kirchensteuer zahlen. Je nach Bundesland beträgt sie entweder acht oder neun Prozent.
KKKrankenkasseUnter dem Kürzel KK wird die Krankenkasse des Arbeitgebers angegeben.
KK %Maßgeblicher Beitragssatz zur KV inkl. ZusatzbeitragUnter dem Kürzel KK % wird angegeben, welcher Beitragssatz der Krankenversicherung gezahlt wird, inklusive dem von der individuellen Krankenkasse abhängigen Zusatzbeitrag.
KVKrankenversicherungDer gesetzliche Krankenversicherungsbeitrag beträgt 14,6 Prozent, von denen der Arbeitgeber die Hälfte übernimmt.
LLaufender BezugMit “laufender Bezug” sind alle regelmäßigen Zahlungen des Arbeitgebers, unter anderem das Gehalt, gemeint. Dabei müssen die Zahlungen nicht konstant sein. Auch schwankende Bezüge wie Provisionen werden zu den laufenden Bezügen gezählt.
LStLohnsteuerJeder, der sich in einem nicht-selbständigen Arbeitsverhältnis befindet, muss die Lohnsteuer bezahlen. Der Lohnsteuersatz hängt von der Steuerklasse ab. Auf die Lohnsteuer wird zusätzlich der Solidaritätszuschlag angerechnet.
MMehrjährige VersteuerungDie mehrjährige Versteuerung wird auf Vergütungen für mehrjährige Tätigkeit angewendet, wenn die Besteuerung als sonstiger Bezug teurer wäre.
NNachberechnungNachberechnungen werden durchgeführt, wenn in der Entgeltabrechnung für den Vormonat Fehler aufgetreten sind.
MFBMehrfachbeschäftigungMehrfachbeschäftigung bedeutet, dass ein Arbeitnehmer gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt ist.
PPauschalversteuerungSiehe “F”.
PGRSPersonengruppenschlüsselMit dem Personengruppenschlüssel werden die Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses deklariert. Zu den ausschlaggebenden Merkmalen gehören die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Versichertengruppe, die Art der Beschäftigung (Festanstellung, Praktikum, Ausbildung etc.) und eventuelle Befristungen.
PVPflegeversicherungDer gesetzliche Pflegeversicherungsbeitrag liegt bei 2,55 Prozent, von denen der Arbeitgeber in den meisten Fällen die Hälfte übernimmt.
RVRentenversicherungDer Beitrag für die Rentenversicherung liegt derzeit bei 18,6 Prozent, von denen die Hälfte vom Arbeitgeber finanziert wird.
SSonstiger BezugSiehe Einmalbezug.
StSteuer-BruttoDas Steuer-Brutto setzt sich aus dem tatsächlichen Lohn bzw. Gehalt, Einmalbezügen und geldwerten Vorteilen zusammen.
Steuer-IDPersönliche Steuer-IdentifikationsnummerDie Steuer-ID wird jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft vom jeweils zuständigen Finanzamt zugeteilt. Sie besteht aus elf Ziffern.
StKlSteuerklasseDie Steuerklasse bestimmt, wie hoch der Lohnsteuerbetrag für den jeweiligen Arbeitnehmer ist.
SVSozialversicherungZu den Sozialversicherungen zählen die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung.
UmUmlageverfahrenMit den Umlageverfahren werden Sozialversicherungen finanziert. Die eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge werden nach dem Einzug direkt wieder an den Versicherten ausbezahlt. Dazu kann der Arbeitgeber spezielle Rücklagen bilden.
VVorjahrDas Vorjahr ist das vorige Jahr der Anstellung. Als Anfangsdatum ist der erste Arbeitstag des jeweiligen Arbeitnehmers festgelegt.
VKZVerarbeitungskennzeichenVerarbeitungskennzeichnen dienen dazu, Verarbeitungsverläufe in der Buchhaltung zuzuordnen. Sie werden stets alphanumerisch und dreistellig vergeben.
WWertguthabenMit einem Wertguthaben (auch: Zeitwertkonto, Langzeitarbeitskonto, Langzeitkonto) soll für eine längerfristige Freistellung, beispielsweise die Elternzeit oder den Vorruhestand, vorgesorgt werden. Die Beiträge zum Wertguthaben werden komplett vom Arbeitnehmer finanziert. Um ein Wertguthaben zu erhalten, muss der Arbeitnehmer eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen (vgl. § 7b ff. SGB IV).
ZEinschlägiger Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für KinderloseHat der Arbeitnehmer keine eigenen Kinder, muss er den einschlägigen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose zusätzlich zu den regulären Pflegeversicherungsbeiträgen zahlen.
Abkürzungen auf dem Lohnzettel

Hat diese Tabelle Ihr Frage nicht gelöst? Lesen Sie auch hier weiter!

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Die Erstellung einer Lohn– und Gehaltsabrechnung erfolgt grundsätzlich immer nach diesem Schema:

  • Gesamt-brutto-lohn ermitteln
  • Anfallende Steuern aus dem Steuerbrutto berechnen
  • Sozialversicherungsbeiträge aus dem Sozialversicherungsbrutto ermitteln
  • Nettogehalt bzw. Nettolohn berechnen
  • Auszahlungsbetrag ermitteln

Inhalt und Aufbau: Was muss in der Abrechnung stehen?

Das Gesetz regelt in § 108 Abs. 3 Satz 1 GewO, was in der Lohn– und Gehaltsabrechnung enthalten sein muss. Die folgende Übersicht zeigt die einzelnen Bestandteile einer Lohnabrechnung im Detail.

Kopfteil

  • Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie des Arbeitnehmers
  • Bezugsdatum und Erstellungsdatum der Entgeltabrechnung
  • Steuerdaten und Sozialversicherungsdaten des Arbeitnehmers
  • Persönliche Daten / Vertragsdaten sowie Urlaubsdaten des Arbeitnehmers

Hauptteil

  • Brutto-Lohn oder Gehalt
  • Sachbezüge / geldwerte Vorteile
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Steuerfreibeträge
  • Kirchensteuerabzug
  • Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers
  • Persönliche Abzüge
  • Aufwandsentschädigungen
  • Auszahlungsbetrag

Schlussteil

  • Kontodaten des Arbeitnehmers
  • Gesamtsumme des Arbeitgebers
  • Verdienstbescheinigung
  • Evtl. ein Hinweis darüber, dass die Abrechnung gemäß § 108 Abs. 3 Satz 1 der Gewerbeordnung erstellt wurde

Beitragssätze in der Lohn- und Gehaltsabrechnung

Steuern senden Sie an das Finanzamt:

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer

Sozialabgaben gehen an die Krankenkasse des Arbeitnehmers:

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung

Vereinfacht gesagt, bestimmt die Höhe des Bruttogehalts/-lohn die Höhe der Abzüge. Die Höhe der Lohnsteuer richtet sich nach Gehalt und Lohnsteuerklasse und liegt zwischen 15 % und 45 %).

Die Höhe des Solidaritätszuschlags (Soli) und der Kirchensteuer ist von der Höhe der Lohnsteuer abhängig. Beim Soli wird ein Anteil von 5,5 % verlangt. Hiervon befreit sind Arbeitnehmer, die weniger als 81 Euro an Lohnsteuer pro Monat zahlen. Für die Kirchensteuer werden 9 % der Lohnsteuer fällig. In Bayern und Baden-Württemberg liegt der Prozentsatz bei 8 %.

Die Sozialversicherungsbeiträge bilden einen festen Prozentsatz des Bruttogehalts und werden bis auf den Zusatzbeitrag für Kinderlose zur Pflegeversicherung von Arbeitgeber (AG) sowie Arbeitnehmer (AN) zu gleichen Teilen getragen (je 50 %).

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Aus Brutto wird Netto: die Lohnsteuerklassen im Überblick

Auch die Lohnsteuerklasse beeinflusst, wie viele Steuern vom Gehalt / Lohn abgezogen werden. Es wird insgesamt zwischen sechs Steuerklassen unterschieden. Für jede Steuerklasse ergibt sich ein monatlich steuerfreier Arbeitslohn (msA).

Lohnsteuerklasse 1 (I): Alleinstehende Personen, die also ledig, unverheiratet, geschieden oder verwitwet sind (msA: bis 1.029 Euro)
Lohnsteuerklasse 2 (II): Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind (msA: bis 1.225 Euro)
Lohnsteuerklasse 3 (III): Verheiratete, verwitwete oder gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften; ist nur in Kombination mit Steuerklasse 5 möglich (msA: bis 1.952 Euro)
Lohnsteuerklasse 4 (IV): Verheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare, die beide die Steuerklasse 4 gewählt haben; lohnt sich für Partner, die ungefähr dasselbe Einkommen verdienen (msA: 1.029 Euro)
Lohnsteuerklasse 5 (V): Verheiratete oder gleichgeschlechtliche Ehepaare, bei denen der Partner die Steuerklasse 3 hat. Der Partner mit dem geringeren Einkommen wählt die Steuerklasse 5 (msA: 107 Euro)
Lohnsteuerklasse 6 (VI): Personen (ledig, verheiratet, gleichgeschlechtlich) mit zwei oder mehreren Jobs, z. B. eine geringfügige Beschäftigung (der zweite Job wird immer mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet); pro Job wird eine Lohnsteuerkarte verlangt (msA: 0 Euro)

Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen

Auch wenn Sie sich von Ihrem Arbeitnehmer trennen, dürfen Sie seine Spuren nicht direkt beseitigen. Denn steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Dokumente unterliegen einer Aufbewahrungsfrist und müssen jahrelang aufbewahrt werden.

Steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen

Hierzu gehören Unterlagen wie Entgeltabrechnungen oder Belege für den Lohnsteuerabzug. Sie müssen sechs Jahre lang aufbewahrt werden (EStG § 41). Haben diese Dokumente einen Bezug zur betrieblichen Gewinnermittlung, müssen Sie sie sogar zehn Jahre lang aufbewahren.

Sozialversicherungsrechtliche Aufbewahrungsfristen

Hierzu gehören Unterlagen wie Beitragsabrechnungen zu Sozialversicherungsträgern. Diese müssen Sie zehn Jahre aufbewahren. Bei Dokumenten, die Ansprüche auf Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge enthalten, verfällt die Aufbewahrungsfrist erst nach 30 Jahren (§ 18a BetrAVG).

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Was ändert sich ab 2022 für alle Arbeitnehmer in Deutschland?

Höherer Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag steigt um 204 Euro. Einkommenssteuer für Erwachsene wird ab erst ab 9.984 Euro fällig. (Ehepaare: 19.896Euro / Ledige: 9.948 Euro) Es handelt sich dabei um Einkommen, was zu versteuern ist.

Höherer Steueranteil für Neurentner: steuerpflichtiges Rentenanteil steif auf 82% für alle Rentner ab 2022.

Höhere Vorsorgeaufwendungen abziehbar: Sonderausgaben (Vorsorgeaufwendungen für das Alter) können bis zu 25.639 Euro abgesetzt/geltend gemacht werden. (Für Ehepaare: 48.202 Euro / Alleinstehende: 24.101 Euro)

Sachbezugsfreigrenze steigt: Freigrenze für Sachbezüge steigt auf 50 Euro / monatlich. Als Sachbezüge gelten u.a. auch Tankgutscheine.

Mindestlohn steigt: Der gesetzliche Mindestlohn wurde zum 1. Januar 2022 erhöht: Er steigt für alle Arbeitnehmer in Deutschland von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde. Zum 1. Juli winkt dann nochmals eine planmäßige Erhöhung auf 10,45 Euro Stundenlohn. Auch für Minijobs gilt der neue Mindestlohn. Diese Veränderung wird auf dem Lohnzettel und Gehaltsabrechnung deutlich zu sehen. Falls Sie mehr als 450 Euro monatlich verdienen, ist Ihre Beschäftigung sozialversicherungspflichtig!

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    Abkürzungen auf dem Lohnzettel – Brutto/Netto Gehaltsabrechnung detailliert verstehen

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6 responses to “Abkürzungen auf dem Lohnzettel – Brutto/Netto Gehaltsabrechnung detailliert verstehen”

  1. Halli Hallo
    Danke für die Liste mit den. Ganzen Erklärungen was man auf dem Gehaltszettel findet. Auch die Steueridentifikationsnummer ist dort zu sehen, die mit 11 Stellen.

    Ich hätte noch paar Bilder gewünscht. Aber kenne selber nicht welche :)
    Grüße!

  2. Welche kostenlose Online Steuererklärung ist die beste?
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