10 wichtigste Fragen zur Rundfunkbeitrag

10 wichtigste Fragen zur Rundfunkbeitrag

10 wichtigste Fragen zur Rundfunkbeitrag

Seit Januar 2013 zahlen die Bundesbürger zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks keine GEZ-Gebühr mehr, sondern einen Rundfunkbeitrag von 17,50 Euro im Monat, also 210 Euro im Jahr.

Nach der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Erhöhung des Rundfunkbeitrags startet noch im August 2021 der Einzug des höheren Betrags von monatlich 18,36 Euro.

Der Hauptunterschied: Die alte GEZ-Gebühr musste nur der bezahlen, der einen Fernseher oder ein Radio besaß. Den neuen Rundfunkbeitrag muss jeder Haushalt entrichten, unabhängig davon, ob tatsächlich ein Fernseher, Radio oder Computer vorhanden ist und egal, wie viele Menschen dort leben.

Jeder volljährige Wohnungsinhaber ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, sich anzumelden. Dabei genügt es, wenn eine in der Wohnung lebenden Personen sich anmeldet und den Rundfunkbeitrag zahlt.

Die Anmeldung erfolgt beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio (früher GEZ).

Die Anschrift lautet:
ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

Was kann man gegen die Beitragspflicht unternehmen?
Zurzeit kann man gegen diese gesetzliche Pflicht nichts unternehmen. Um sich weitere Schwierigkeiten und, sogar Vollstreckungen, zur ersparen, sollte man die Gebühren/Beiträge bezahlen.

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) ist in dieser PDF nachzulesen.
Eine ganze Menge der Kontakte und Einträge lassen sich online durchführen: Die wichtigsten Links zum Beitrag Service sind hier zu finden.

Ist der Rundfunkbeitrag rechtmäßig?

Einige Bürger haben den neuen Rundfunkbeitrag als ungerecht empfunden und dagegen geklagt. Die Rundfunkbeitragspflicht ist im Wesentlichen mit der Verfassung vereinbar, urteilte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) am 18. Juli 2018 (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.). Zwar würden Alleinlebende dadurch mehr belastet als Familien oder Wohngemeinschaften, das sei allerdings sachlich gerechtfertigt und hinnehmbar, so die Richter.

Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte die deutsche Rundfunkgebühr für zulässig. Es handele sich nicht um unerlaubte staatliche Beihilfen, urteilten die Richter in Luxemburg (EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2018, Az. C-492/17).

Was zählt für den Rundfunkbeitrag als Wohnung?
Erhoben wird die Gebühr von derselben Behörde wie vor 2013, nur dass sie einen neuen Namen trägt. Die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) heißt mittlerweile ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Die GEZ-Ermittler, die an der Wohnungstür klingelten, um herauszufinden, ob ein Rundfunkgerät im Haushalt vorhanden ist, gibt es nicht mehr.

Die Wohnung als Anknüpfungspunkt für den Rundfunkbeitrag ist laut Auskunft des Beitragsservices so definiert: Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die

  • zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird,
  • einen eigenen Eingang hat und
  • nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist.

Beitragsfrei sind hingegen Zimmer oder Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften wie Internaten oder Kasernen. Auch für Lauben in Schrebergärten, in denen niemand übernachten darf, wird keine Gebühr fällig.

Wie hoch ist die Rundfunkgebühr?
Pro Haushalt ist immer nur ein Beitrag zu zahlen. Familien und Wohngemeinschaften zahlen ebenfalls 17,50 Euro im Monat, egal wie viele Fernseher, Radios oder Computer in der Wohnung sind. Das sind im Jahr 210 Euro.

Sie zahlen immer in der Mitte von drei Monaten 52,50 Euro. Sie können allerdings auch im Voraus für ein Quartal, ein Halbjahr oder ein ganzes Jahr zahlen. Am einfachsten funktioniert die Zahlung über die Sepa-Lastschrift. So zahlen Sie auf jeden Fall immer pünktlich. Sie können die Gebühr allerdings auch überweisen.

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Tipp: Achten Sie darauf, dass der Rundfunkbeitrag für eine Wohnung nicht doppelt bezahlt wird. Im Haushalt lebende Kinder mit Einkommen, Großeltern sowie WG-Mitbewohner können sich gegebenenfalls abmelden. Das entsprechende Formular „Abmelden“ findet sich auf der Website des Beitragsservice.

Anmeldung nicht vergessen

Im emotionalen Trubel beim Auszug aus der elterlichen Wohnung oder bei einer Trennung mit anschließendem Umzug in eine neue Bleibe sollten Sie nicht vergessen, Ihre neue Wohnung innerhalb eines Monats anzumelden. Sie können dazu das Formular „Wohnung anmelden“ herunterladen. Andernfalls droht Ihnen eine Strafzahlung.

Keine zusätzliche Gebühr für das Autoradio im Privatwagen

Vom Rundfunkbeitrag erfasst ist auch das Radio in Ihrem Auto. Dafür müssen Sie nicht gesondert zahlen.

Im gewerblichen Bereich sieht das anders aus. Autovermietungen müssen Beiträge für die Radios in den Mietwägen entrichten. Diese Pflicht ist ebenfalls verfassungsgemäß, urteilte das Bundesverfassungsgericht (Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).

Wer muss Rundfunkbeitrag für die Zweitwohnung nicht zahlen?

Beitragspflichtig waren bis zum Juli 2018 auch Zweit- und Nebenwohnungen sowie privat genutzte Ferienwohnungen. Es wurden ebenfalls jeweils 210 Euro im Jahr fällig.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist das allerdings mit dem Grundgesetz nicht vereinbar (18. Juli 2018, Az. 1 BvR 1675/16 u.a.).

Die Bundesländer haben das Urteil zum 1. November 2019 umgesetzt: 23. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV). Seither können auch Ehepartner und eingetragene Lebenspartner eine Befreiung von der Beitragspflicht für ihre Nebenwohnungen beantragen, wenn sie mit ihrem Partner zusätzlich in einer gemeinsamen Hauptwohnung leben. Das ist die neue Regelung:

Für ihre Nebenwohnungen wird eine natürliche Person von der Beitragspflicht nach § 2 Abs. 1 auf Antrag befreit, wenn sie selbst, ihr Ehegatte oder ihr eingetragener Lebenspartner den Rundfunkbeitrag für die Hauptwohnung an die zuständige Landesrundfunkanstalt entrichtet. Gleiches gilt, wenn sie selbst, ihr Ehegatte oder ihr eingetragener Lebenspartner den Rundfunkbeitrag zwar nicht für die Hauptwohnung, jedoch für eine ihrer Nebenwohnungen entrichtet.

So lassen Sie Ihre Zweitwohnung befreien

Sie können den Online-Antrag „Befreiung Nebenwohnung“ ausfüllen. Voraussetzung ist, dass Sie als Antragsteller beim Einwohnermeldeamt mit einer Haupt- und Nebenwohnung angemeldet sind.

Wichtig: Einen Anspruch auf Befreiung haben neben dem Inhaber von Haupt- und Nebenwohnung auch der Ehepartner und der eingetragene Lebenspartner. Dabei spielt es keine Rolle, auf welchen der beiden Partner die Hauptwohnung beim Beitragsservice angemeldet ist.

Sie können auch Musterschreiben Zweitwohnung nutzen, um dem Beitragsservice mitzuteilen, dass Sie für Ihre Erstwohnung die Gebühr zahlen. Die Bescheinigung der Einwohnermeldebehörde legen Sie bei, aus der die Anmeldung der Haupt- und Nebenwohnung hervorgehen. Ein Zweitwohnungssteuerbescheid reicht auch als Nachweis.

Für Gartenlauben und Datschen müssen Sie ebenfalls nicht zusätzlich zahlen, sofern Sie schon einen Beitrag für Ihre Hauptwohnung leisten. Sie können sich von den Rundfunkgebühren befreien lassen mit dem Formular „Nebenwohnung“.

Die Befreiung für Inhaber von Nebenwohnungen gilt seit der Neuregelung im November 2019 ab dem Monat der Antragstellung beziehungsweise bis zu drei Monate vor diesem Zeitpunkt, sofern die Voraussetzungen für die Befreiung während dieser Zeit eingetreten sind. Bis zur Neuregelung konnten sich Betroffene rückwirkend Gebühren erstatten lassen, die sie seit der Veröffentlichung des Urteils im Juli 2018 gezahlt haben.

Was tun bei Schwierigkeiten bei der Befreiung der Zweitwohnung?

Schwierigkeiten bei der Befreiung der Zweitwohnung sollten ab dem 1. November 2019 der Vergangenheit angehören.

Probleme gab es immer dann, wenn zum Beispiel Ihr Ehepartner Beitragszahler der Hauptwohnung war, Sie sich selbst aber bei der Zweitwohnung angemeldet hatten. In diesen Fällen lehnte der Beitragsservice den Antrag ab.

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Es konnte zudem passieren, dass der Beitragsservice die Befreiung nur für Sie selbst akzeptiert hat. Sollte zum Beispiel Ihr Ehepartner die Zweitwohnung ebenfalls nutzen, dann musste der sich gesondert anmelden. Im Ergebnis sollte dann der eine Ehepartner für die Hauptwohnung und der andere für die Zweitwohnung zahlen. Es wäre für Familien also alles so geblieben wie vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts – insgesamt 420 Euro Rundfunkgebühren im Jahr für die Haupt- und Zweitwohnung.

An dieser Auslegung des Urteils konnte man durchaus Zweifel haben. Zumindest das Verwaltungsgericht Greifswald hielt die fehlende Befreiung eines Ehepartners (oder sonstiger Mitbewohner) nach der gegenwärtigen Rechtslage für rechtswidrig (Urteil vom 4. Juni 2019, Az. 2 A 364/19).

Auch diese Unsicherheit ist jetzt vorbei. Der Beitragsservice hat mitgeteilt, dass er laufende Antrags- beziehungsweise Widerspruchsverfahren automatisch nach den neuen Regeln bearbeitet. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die bereits einen Befreiungsantrag für ihre Nebenwohnung gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, müssen sich daher nicht erneut an den Beitragsservice wenden.

Ist Ihr Antrag damals abgelehnt worden, müssen Sie einen neuen Antrag auf Befreiung stellen – allerdings nunmehr mit sehr guten Chancen.

Müssen Seh- und Hörbehinderte Rundfunkgebühr zahlen?
Taubblinde und Empfänger von Blindenhilfe können sich vollständig von der Abgabe befreien lassen. Ebenfalls befreit sind Bewohner von Pflegeheimen, die vollstationär betreut werden.

Wenn Sie vorher in Ihrer eigenen Wohnung gelebt haben, sollten Sie Ihre alte Wohnung beim Beitragsservice abmelden. Sie können dazu das Formular „Abmeldung“ nutzen.

Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen RF besitzt, muss nur einen reduzierten Beitrag zahlen. Dazu zählen Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen können, außerdem Sehbehinderte und Hörgeschädigte.

Diese Gruppe war bis Ende 2012 von der Rundfunkgebühr befreit. Seither wird für sie ein Drittel des regulären Beitragssatzes fällig: Seit April 2015 sind es 5,83 Euro im Monat oder 70 Euro im Jahr.

Wer kann sich aus sozialen Gründen von der Gebühr befreien lassen?
Falls Sie bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Arbeitslosengeld II erhalten, können Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Für Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften gilt: Wenn einer der Partner von der Rundfunkgebühr befreit ist, muss auch der andere nicht zahlen.

Auch wer Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommt, kann sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Wenn innerhalb einer Wohngemeinschaft ein Bewohner von der Gebühr befreit ist, weil er Bafög bezieht, dann muss den Rundfunkbeitrag allerdings ein anderer, nicht befreiter Mitbewohner übernehmen.

Wie Sie sich von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen können

Wenn Sie Anspruch auf eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags haben, können Sie das Formular „Befreiung oder Ermäßigung beantragen“ auf der Website des Beitragsservice ausfüllen.

Dann müssen Sie den ausgefüllten Antrag ausdrucken und mit Nachweisen an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln, schicken.

Was passiert, wenn ich den Rundfunkbeitrag nicht zahle?

Wenn Sie die Zahlung verweigern, erhalten Sie einen Beitragsbescheid mit einem Säumniszuschlag. Der Säumniszuschlag beträgt 1 Prozent der Beitragsschuld, mindestens aber 8 Euro (§ 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag in Verbindung mit § 11 der jeweiligen Satzung der Landesrundfunkanstalten über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge). Sie bekommen keine besondere Mahnung.

Achten Sie auf falsche Beitragsbescheide

Es kommt immer wieder vor, dass Betrüger gefälschte Zahlungsaufforderungen als Postwurfsendung verschicken. Die Schreiben sind den tatsächlichen Briefen des Beitragsservice meist täuschend echt nachempfunden. Erkennbar sind die Fälschungen an diesen Merkmalen:

  • Es fehlt eine genaue Anschrift. In einer Fälschung stand im Adressfeld nur: An alle privaten Haushalte im Beitragsgebiet Deutschland.
  • In allen Schreiben wurde dieselbe Beitragsnummer verwendet.
  • Die Kriminellen hatten ein anderes Bankkonto als das des Beitragsservices angegeben.
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Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhalten, prüfen Sie, ob Ihre Adresse und Ihre Beitragsnummer richtig angegeben sind. Haben Sie Zweifel an der Echtheit, rufen Sie beim Beitragsservice an und klären Sie, ob das Schreiben tatsächlich von dort stammt. Das ist die Service-Telefonnummer des Beitragsservices: 01806 999 555 10. Ein Anruf kostet 20 Cent aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent aus den deutschen Mobilfunknetzen.

Bekommt man einen Schufa Eintrag, wenn man die Beiträge nicht bezahlt?

Das Nichtzahlen der ARD, ZDF, D-Radio Beiträgen führt zur keiner Schufa Eintrag. Beitragservice beauftragt Gerichtsvollzieher, die fehlende Beiträge eintraben. Erst diese nette Menschen können Ihre Konten sperren und das wird sicherlich der Schufa gemeldet.

Wann endet die Beitragspflicht?

Die Beitragspflicht endet, wenn einer der folgenden Abmeldegründe vorliegt:

  • Zwei oder mehrere Beitragszahler ziehen zusammen (Zusammenzug, Einzug in eine WG usw.). In diesem Fall sind Name und Beitragsnummer aller Beitragszahler anzugeben.
  • Der Beitragszahler geht dauerhaft ins Ausland und besitzt in Deutschland keinen Wohnsitz mehr. In diesem Fall ist eine meldeamtliche Bescheinigung vorzulegen.
  • Der Beitragszahler stirbt. In diesem Fall müssen Angehörige eine Sterbeurkunde vorlegen.
  • Der Beitragszahler gibt eine Wohnung auf. In diesem Fall muss eine meldeamtliche Bescheinigung vorgelegt werden.
  • Der Beitragszahler zieht in eine Pflegeeinrichtung mit vollstationärer Pflege ein. In diesem Fall können Sie ein spezielles Formular nutzen, die Pflegeeinrichtung muss die Angaben bestätigen.
  • Der Beitragszahler zieht in eine Wohneinrichtung für Menschen mit Behinderung ein, in der es eine umfangreiche Betreuung gibt (Leistungen im Sinne SGB XII §75 Abs. 3 Satz 1).

Die Abmeldung muss schriftlich unter Angabe des Abmeldegrundes beim Beitragsservice eingehen.

Eine telefonische Abmeldung reicht nicht aus.

Der Beitragsservice bestätigt die Abmeldung. Die Beitragspflicht endet dann mit dem Ablauf des Monats, jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem die Abmeldung angezeigt worden ist.

Als Beitragszahler tragen Sie die Beweislast für den Zugang der Abmeldung beim Beitragsservice. Wir empfehlen Ihnen, die Abmeldung möglichst per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Eingang beim Beitragsservice nachweisen zu können. Bitte bewahren Sie den Einlieferungsbeleg/Rückschein der Post auf.

Achten Sie darauf, dass Sie eine Abmeldebestätigung des Beitragsservice erhalten. Solange die Abmeldung nicht schriftlich bestätigt wurde, können Sie nicht davon ausgehen, dass sie erfolgt ist.

Können Studenten sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?

Wer BAföG erhält und nicht bei seinen Eltern wohnt, kann sich auf Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die Befreiung gilt auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, jedoch nicht für andere Mitbewohner. Erasmus-Studenten oder andere Stipendiaten sind grundsätzlich beitragspflichtig.

Was kostet GEZ ab 2021?

Nach der vom Bundesverfassungsgericht angeordneten Erhöhung des Rundfunkbeitrags startet noch im August 2021 der Einzug des höheren Betrags von monatlich 18,36 Euro

Was kostet GEZ ab 2022?

Rundfunkbeitrag 2022: Wie hoch ist die „GEZ-Gebühr“ aktuell? Die öffentlich-rechtlichen Sender haben eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags per Verfassungsbeschwerde durchgesetzt. Somit steigt der Rundfunkbeitrag um 86 Cent auf 18,36 Euro im Monat pro Haushalt.

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  • 10 wichtigste Fragen zur Rundfunkbeitrag

    10 wichtigste Fragen zur Rundfunkbeitrag

    Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Beitragspflicht sowie zur An- und Abmeldung im Jahr 2022 "Einfach. Für alle." – mit diesem Slogan beschreiben die Rundfunkanstalten das Beitragssystem. Sie wollen damit herausstreichen, dass der Beitrag unabhängig von der Anzahl der in der Wohnung (und im Auto) vorhandenen Geräte (Einfach) und Personen (Für alle) zu bezahlen ist.


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