Grundversorgungspflicht – Strom auch mit Schufa möglich!

Grundversorgungspflicht – Strom auch mit Schufa möglich!

Vor kurzem kam eine Frage:

Ich habe Strom bei zwei unterschiedlichen Stromanbietern bestellt. Beide haben mich angelehnt, aufgrund der negativen Schufa-Einträge. Was soll ich jetzt tun, um doch noch Strom zu bekommen. “..Aufgrund der negativ ausgefallenen Bonitätsprüfung, teilen wir Ihnen mit..”

Auszug aus Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG)

§ 36 Grundversorgungspflicht

(1) Energieversorgungsunternehmen haben für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung oder Niederdruck öffentlich bekannt zu geben und im Internet zu veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden zu versorgen. Die Pflicht zur Grundversorgung besteht nicht, wenn die Versorgung für das Energieversorgungsunternehmen aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. 1)

(2) Grundversorger nach Absatz 1 ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert. Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde schriftlich mitzuteilen. Die nach Landesrecht zuständige Behörde kann die zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens nach den Sätzen 1 und 2 erforderlichen Maßnahmen treffen. Über Einwände gegen das Ergebnis der Feststellungen nach Satz 2, die bis zum 31. Oktober des jeweiligen Jahres bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde einzulegen sind, entscheidet diese nach Maßgabe der Sätze 1 und 2. Stellt der Grundversorger nach Satz 1 seine Geschäftstätigkeit ein, so gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend.

1) nicht zumutbar wäre z.B. wenn zum Verbraucher kein Leitungsnetz existiert und dieses enorme Kosten verursachen würde

Ich bin kein Anwalt, und kann nur meine private Meinung zu Ihrem Fall äußern. Selbstverständlich, ist eine Absprache mit Ihrem Anwalt wesentlich qualitativer als mein kleines Beitrag zum Thema: Stromanbieter und negative Schufa (negative Bonitätsprüfung).

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3 responses to “Grundversorgungspflicht – Strom auch mit Schufa möglich!”

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